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Pflichtuntersuchungen Angebotsuntersuchungen Wunschuntersuchungen.

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Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz
Wunschuntersuchungen sind neben Angebots- und Pflichtuntersuchungen wichtiger Beitrag zur Prävention
Die arbeitsmedizinische Vorsorge in Betrieben wird maßgeblich in der ArbMedVV geregelt und kennt drei Untersuchungsarten:

Pflichtuntersuchungen Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen.
Anders als bei Pflicht- und Angebotsuntersuchungen, die der Arbeitgeber aktiv und regelmäßig anbieten muss, geht bei den Wunschuntersuchungen die Initiative vom einzelnen Arbeitnehmer aus, sodass die Eigenverantwortung gefragt ist. Indem Wunschuntersuchungen ermöglichst und aktiv offeriert werden, kann der Einzelne animiert und sensibilisiert werden, stärker auf sein Gesundheit zu achten und Präventionsmaßnahmen einzuleiten.
Wunschuntersuchungen sind ein wichtiger Beitrag zur Prävention.

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