BGVA 2 ab dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 abgelöst
Neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit„ DGUV Vorschrift 2
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Das Ziel der neuen DGUV Vorschrift 2 ist es, individuelle Besonderheiten von Unternehmen und Branchen im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker zu berücksichtigen.
Es wird eine Grundbetreuung und eine betriebsspezifischen Betreuung geben.
Je nach Betrieb werden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen neu ermittelt ,um besser auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zuschneiden zu können.
Hier die wichtigsten Auszüge zur Info aus DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit„
Reformierung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Ziele der Reform:
• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe
• Stärkere Ausrichtung an den betrieblichen Gefährdungen der Beschäftigten
• Eine einheitliche UVV für gewerbliche BGen und UVT zum 1. Januar 2011
• Konsens mit den Genehmigungsbehörden
Gesamtbetreuung =
Grundbetreuung
• Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem
• Definiert als Summe BA+Sifa
• 3 Gefährdungsgruppen
• Keine Degression
• Keine separaten Verwaltungsanteile
+
Betriebsspezifische Betreuung
• Leistungskatalog
• Verbindlich
• Temporäre und dauerhafte Aufgabenfelder
Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand und
stehen bundesweit bzw europaweit zur Verfügung.