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Millionenbußgelder wegen Preisabsprachen

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Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Firmen Albert Ziegler aus Giengen an der Brenz und Schlingmann aus Dissen sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt.

Seit mindestens 2001 hatten die am Kartell beteiligten Unternehmen verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. „Vielen Kommunen ist dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Die vier Mitglieder des Kartells hatten sich gegenseitig über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile zugestanden. Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Darüber hinaus sprachen die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise ab.

Neben der „Zürich-Runde“ gab es regelmäßige Zusammenkünfte auf der Ebene der Vertriebsleiter der Unternehmen. Auf diesen Treffen wurden die kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander aufgeteilt.

Das Bundeskartellamt war durch eine anonyme Anzeige auf die Absprachen aufmerksam geworden. Neben den Ermittlungen gegen Löschfahrzeughersteller führt die Behörde auch ein Verfahren gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen, die mit Drehleitern ausgerüstet sind.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) prüft derzeit, welche Möglichkeiten es für die Städte und Gemeinden gibt, zuviel gezahlte Gelder von den Herstellern zurückzufordern. Dies sagte der Präsident des Spitzenverbandes der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Rainer Timmermann. Zudem tritt der NSGB dafür ein, dass die von den Herstellern gezahlten Bußgelder den Kommunen zugute kommen.

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