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Lüft GmbH: Geschützte Radstreifen in Wiesbaden

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„Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert, dann dürfen andere Fahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen.“ (§42, Absatz 6 1g, StVO) Es gibt aber Bereiche, an denen die Markierung der Schutzstreifen durchgezogen ist, was für den motorisierten Verkehr bedeutet: Hier darf nicht überfahren, nicht gehalten und schon gar nicht geparkt werden.

Aber das wird in der Realität leider viel zu oft missachtet. Der Radfahrer ist der Leidtragende. Denn das Fehlverhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist nicht nur ärgerlich, sondern absolut gefährlich. Gerade im Bereich vor Kreuzungen muss der Radfahrer sicher sein, sich in einem freien, geschützten Bereich zu befinden.

Es bedarf einem Element, dass an neuralgischen Stellen die Markierung unterstützt und die Verkehrsteilnehmer davon abhält, die Markierung zu überfahren und dadurch die Radfahrer zu gefährden. Durch zielführende Zusammenarbeit der Mitarbeiter der Landeshauptstadt Wiesbaden aus dem Tiefbau- und Vermessungsamt und der Lüft GmbH wurde ein bereits bewährtes Erhöhungselement aus massivem Kunststoff modifiziert, um eben genau das Überfahren der Markierung zu unterbinden. Die Elemente haben eine Höhe von 0,15 m. Sie sind miteinander kraftschlüssig verbunden und werden zusätzlich im Asphalt verankert. Sie sitzen auf der vorhandenen Markierung. Zur besseren Sichtbarkeit sind sie abwechselnd Rot und Weiß kunststoffbeschichtet. Optimierte Nachtsichtbarkeit wird durch integrierte Glaskugelreflektoren gewährleistet.   

Das Pilotprojekt startete Mitte November 2018 an drei Standorten, die Dauer der Testphase ist für ein Jahr geplant.


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Lüft GmbH & Co. KG

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