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LaGa Gießen 2014: Verwaltungsgericht veranlasst vorläufigen Baustopp

Eigentlich sollten die Arbeiten zur Landesgartenschau 2014 am 11. Februar starten.

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Doch nun hat das Verwaltungsgericht Gießen nach einem Eilantrag der Verantwortlichen des Bürgerbegehrens gegen die Landesgartenschau einen Baustopp verfügt.

Während die Stadtverordnetenversammlung mit überwältigender Mehrheit beschlossen hatte, dass das Bürgerbegehren gegen die Gartenschau rechtswidrig ist und nicht in einem Bürgerentscheid münden darf, verhängte das Verwaltungsgericht den Baustopp. Grund: Der Magistrat hatte mit dem Beginn der Baumfällungen nicht abwarten wollen, bis das Gericht über einen Eilantrag gegen den Vollzug dieser Arbeiten entschieden hat. Daraufhin sah sich das Gericht gezwungen, eine sogenannte »Zwischenverfügung« in Form des vorläufigen Baustopps zu erlassen. Damit, so das Gericht in einer Presseerklärung, werde das Gebot des »effektiven Rechtsschutzes« erfüllt.

Nun wird der Zeitdruck für den Bau der Landesgartenschau immer stärker, beklagt Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich. Schließlich möchte die Stadt 2014 den mehreren hunderttausend erwarteten Besuchern eine attraktive Gartenschau bieten. Baumfällungen sind nämlich nur noch bis zum 29. Februar erlaubt, bevor dies ein halbes Jahr lang nicht mehr gehen würde. Laut Weigel-Greilich sei es „zwingend erforderlich“, bis dahin zumindest 120 der insgesamt vorgesehenen 174 Bäume zu fällen, um die Bauzeit im Sommer zu nutzen.

Sollte das Gericht den Eilantrag in den nächsten Tagen als unbegründet ablehnen, ist keineswegs sicher, dass die Gartenschau-Gesellschaft sofort mit den Baumfällungen beginnen kann. Lässt das Gießener VG nämlich eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu, könnte von dort wiederum eine neuerliche Zwischenverfügung in Form eines vorläufigen Baustopps kommen. Ob das passiert, hängt offenbar auch von den finanziellen Möglichkeiten der Bürgerinitiative »Stoppt diese Landesgartenschau« ab. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird Anfang nächster Woche gerechnet.

Quelle: Gießender Anzeiger

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