Partner

KWF stellt klar: Gebrauchswertprüfung des Notrufhandys „Sonim XP3340 PNA“ ist korrekt

Prüfbericht legt Einsatzbereich zweifelsfrei fest

Lesedauer: min

In den vergangenen Wochen wurde eine E-Mail mit dem Betreff „KWF-Prüfung sorgt für Verwirrung“ wurde an zahlreiche Branchen- und Pressevertreter versandt. In dem Text bezieht sich der Verfasser auf die KWF-Prüfung eines „Notrufhandys“.

Darin wird die KWF-Gebrauchswertprüfung in ihrer Aussagefähigkeit angezweifelt. Weiterhin wird sie als Ursache für Irritationen in der Forstbranche dargestellt. Gegen beide Vorwürfe wehrt sich das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) vehement und sieht sich veranlasst die Fakten zu dieser Prüfung darzulegen.

Das KWF hat das Handy „Sonim XP3340 PNA“ mit Notrufplattform Presentec TrackLink von Presentec ausführlich auf seinen Gebrauchswert geprüft. Nach erfolgreich bestandener Prüfung auf Wirtschaftlichkeit, die Standards der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit und darf es das Prüfzeichen „KWF-Standard“ führen.

Für die Bewertung der Arbeitssicherheit des Geräts wurde die DIN V 0825-11 zugrunde gelegt. Wie im Prüfbericht dargestellt, werden die Anforderungen dieser Norm erfüllt. Zum Einsatzbereich wird in dem Bericht des KWF ausgeführt, dass es sich um ein "Notrufsystem zur Absicherung von zulässigen Alleinarbeiten im Rahmen der Waldarbeit mit geringer und erhöhter Gefährdung sowie zur Herstellung betrieblicher Telefonverbindungen“ handelt. Außerdem enthält der Prüfbericht den eindeutigen Hinweis, dass eine „Absicherung gefährlicher Alleinarbeit im Forstbetrieb (…) mit dem Gerät nicht zulässig“ ist.

Nach Abschluss der KWF-Gebrauchswertprüfung wurde ergänzend eine Begutachtung des Systems nach DIN V 825 Teil 1 durchgeführt. Sie ist nicht Bestandteil der Gebrauchswertprüfung des KWF, sondern wurde als Zusatzleistung durch den Anmelder gebucht. Bereits im Rahmen der Gebrauchswertprüfung wurde ja festgestellt, dass das Sonim System zur Absicherung von gefährlicher Alleinarbeit im Forst nicht geeignet ist. Bei dieser Begutachtung wurden Abweichungen von den Anforderungen der DIN V 825 Teil 1 festgestellt. Dieses Prüfergebnis wird auch vom Prüfanmelder auf seiner Website veröffentlicht.

Zu Irritationen hat einzig die Produktbewerbung der Firma Presentec geführt. Dabei wurde fälschlicherweise kurzzeitig ausgeführt, das Gerät sei vom KWF auch in Übereinstimmung mit TR1 geprüft worden. Diese Aussage des Herstellers ist nicht richtig. Sie wurde - nach Aufforderung des KWF-  von der Website der Firma Presentec entfernt.

Der Prüfbericht zu diesem und anderen Notrufgeräten ist auf der Homepage des KWF zu finden:

<link http: www.kwf-online.de deutsch pruef pruefergebnisse aasm funkfernsteuerungen_notrufsysteme>

www.kwf-online.de/deutsch/pruef/pruefergebnisse/aasm/funkfernsteuerungen_notrufsysteme

[1]
Socials

AKTUELL & SCHNELL INFORMIERT