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KWF-Prüfausschuss „Arbeitsschutzausrüstung“ vergibt neue Prüfzeichen

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Grundanforderungen an Kopfschutzkombinationen aktualisiert

Der Prüfausschuss „Arbeitsschutzausrüstung“ des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) traf sich am 1. April zu seiner Frühjahrssitzung. Dabei wurden 25 Prüfobjekte begutachtet. Fünf Produkte erhielten ein neues KWF-Prüfzeichen, 14-mal wurde die Anerkennung um fünf Jahre verlängert. Im Anschluss an die Sitzung fand ein Herstellergespräch zu Kopfschutzkombinationen statt. Dabei wurden die Grundanforderungen an Kopfschutzkombinationen dem aktuellen Stand der Technik und dem Bedarf der Praxis angepasst. Es nahmen Hersteller, Händler sowie Vertreter aus Praxis und Forschung teil.

Unter der Leitung des Vorsitzenden des Prüfausschusses, Gerd Thomsen, begutachtete der Ausschuss neu geprüfte und zur Verlängerung beantragte Arbeitsschutzausrüstung. Dazu wurden die Praxisberichte aus den KWF-Außenstellen ausgewertet und die Ergebnisse der intensiven sicherheitstechnischen Überprüfungen auf den Prüfständen in der KWF-Zentralstelle einbezogen. Von den angemeldeten Neuprüfungen wurden drei Faserpelz-Jacken, eine Winterjacke und ein Forstsicherheitsschuh mit dem KWF-Prüfzeichen „Profi“ ausgezeichnet:

Faserpelzjacken:

• Nordforest Kiruna (Grube)

• Nordforest Climalight (Grube)

• Thermadress, Variante Niedersachsen (EVG Sulzberg)

Winterjacke:

• AX-MEN Winterjacke (EVG Sulzberg)

Sicherheitsschuhe:

• Forstsicherheitsschuh 1108 mit Klappgriffsohle (EVG Sulzberg)

Für drei Sicherheitsschuhe, zwei Sicherheitsgummistiefel, drei Sicherheitsanzüge (Jacke und Schnittschutzhose), eine Faserpelzjacke, eine Kopfschutzkombination und vier Nässeschutzbekleidungen wurde die Anerkennung als KWF-Gebrauchswert „Profi“ verlängert. Alle Produkte dürfen ihr Prüfzeichen nun fünf Jahre lang tragen.

Im Herstellergespräch nach der Sitzung des Prüfausschusses sprachen die Teilnehmer über aktuelle Grundanforderungen an Kopfschutzkombinationen. Die Anforderungen an künftige Prüfobjekte wurden dem neuesten Stand der Technik und dem Bedarf der Praxis angepasst. Es dabei wurde u.a. intensiv über die Farbgebung gesprochen. Ab sofort soll die Grundfarbe der Helmschale auffälligen gelben, roten oder orangen RAL-Farbtönen entsprechen. Weitere auffällige Farbtöne können - nach Einzelfallprüfung - zugelassen werden. Die Farbhaltigkeit muss über die gesamte Laufzeit gegeben sein. Wünschenswert ist außerdem das Verwenden fluoreszierender Farben. Um einen Camouflage-Effekt zu verhindern, sind künftig maximal zwei Signalfarben als Grundfarben zulässig.

Damit ein möglichst gesundheits-förderndes und ergonomisches Mikroklima unter der Helmschale gewährleistet ist, wird zukünftig verstärkt auf ausreichend große und geöffnete Belüftungsmöglichkeiten geachtet. Außerdem werden nur noch Helme anerkannt, deren gesamte Innenausstattung wechselbar ist. Ihr Verschleiß darf keine Ersatzbeschaffung der gesamten Kopfschutzkombination nötig machen. Auch für die Kennzeichnung, das Gewicht sowie die Grundfunktionen von Helm, Gehör- und Gesichtsschutz wurden klare Grundanforderungen festgelegt. Diese Liste dient dem KWF ab sofort als aktuelle Prüfgrundlage. Außerdem steht sie Herstellern als Richtlinie für künftige Entwicklungen zur Verfügung.

Die nächste Sitzung des Prüfausschusses findet am 30. September und 1. Oktober 2014 statt.

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