Komplettlösung für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte bzw. Maschinen CE-Zeichen, Maschinenrichtlinie, Gefahrenanalyse:
verkettete Einzelmaschinen, die jeweils einen eigenen Schaltschrank aufweisen,
oder als eine Gesamtheit von Maschinen, die über einen gemeinsamen Schaltschrank
gesteuert werden.
Die Beurteilung, ob es sich um miteinander verkettete Einzelmaschinen oder eine
“Gesamtheit von Maschinen” handelt, zieht eine weitere Frage nach sich:
Müssen die vorgeschriebenen Unterlagen für jede Maschine einzeln oder für die Anlage als
Ganzes ausgestellt werden?
Im Einzelnen betrifft das für den Hersteller:
. die Gefährdungsbeurteilung,
. die technische Dokumentation,
. die Betriebsanleitung,
. die EG-Konformitätserklärung,
. die CE-Kennzeichnung.
Die notwendigen Kriterien für die Beantwortung der Frage nach verketteten Einzelmaschinen
oder Gesamtheit von Maschinen stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) seit 2006 in einem Interpretationspapier zur Verfügung.
Die Prüfung erfolgt in vier Schritten.
1. Räumliche Verknüpfung
Sind die Einzelmaschinen einer Anlage als
Einheit angeordnet? Wenn ja, geht die Prüfung weiter. Wenn nicht, ist die EG-Konformitätserklärung
für die Gesamtheit ausgeschlossen. Die Maschinen müssen einzeln beurteilt werden.
2. Funktionale Verknüpfung
Sind die Maschinen funktions- und produktionstechnisch so verknüpft, dass sie eine
Einheit bilden, die auf ein gemeinsames Produktionsziel ausgerichtet ist?
Bei einem Ja geht die Prüfung weiter.
Nein bedeutet wieder die Einzelbeurteilung der Maschinen.
3. Steuerungstechnische Verknüpfung
Besitzen die Maschinen gemeinsame
Befehlseinrichtungen und eine übergeordnete
Steuerung? Dann liegt eine steuerungstechnische Verknüpfung vor – ein weiteres
Indiz für eine “Gesamtheit der Maschinen”.
Die Prüfung geht weiter.
Wenn nicht, hat man es mit Einzelmaschinen zu tun.
4. Sicherheitstechnische Verknüpfung
Können mögliche Gefährdungen von Maschine zu Maschine übertragen werden
oder entstehen durch ihr Zusammenspiel neue Gefährdungen?
Dann muss die “Gesamtheit der Anlage” als Ganzes beurteilt werden.
Anderenfalls reicht die Beurteilung der Einzelmaschinen.
Ergebnis
Wenn alle vier Verknüpfungen gleichzeitig vorliegen, hat man es mit einer “Gesamtheit
von Maschinen” zu tun, die gemeinsam beurteilt werden muss. Verantwortlich dafür
ist der Hersteller der Anlage beziehungsweise der Betreiber.
“Wenn die Maschinen von mehreren Produzenten stammen, kann
jeder natürlich nur eine Einbauerklärung über die Sicherheit der Einzelmaschine abgeben”,
“Dann wird letztlich der Betreiber zum Hersteller der Gesamtheit von Maschinen und ist für
die technische Dokumentation und die EG-Konformitätserklärung verantwortlich.”
Komplettlösung für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte bzw. Maschinen
CE-Zeichen, Maschinenrichtlinie, Gefahrenanalyse:
Von Anfang an werden Sie in die Sicherheitsbetrachtungen mit einbezogen, im Sinne der Maschinenrichtlinie (Konformitäts- bzw. Herstellererklärung).
Diese Themen gelten im Maschinen- und Anlagenbau zu den heißesten Anwärtern bei der Wahl der unbeliebtesten Arbeitsgebiete
| CE-Kennzeichnung ihrer Produkte bzw. Maschinen | ||
| die Erstellung einer Gefahrenanalyse mit Risikobewertung | ||
| Generierung des gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsumfanges | ||
| Ausstellung der Konformitätserklärung |
Vorteil für Sie:
| kein Aufbau einer Dokumentationsabteilung notwendig, die sich ausschließlich diesem Problemfeld widmet | ||
| Kostenminimierung durch projektbezogene Einbeziehung unserer Fachkompetenz | ||
| Wegfall von zeitaufwendigen Normenrecherchen | ||
| Bereitstellung aktueller, kostenintensiver Normenwerke für ihre Produktpalette |