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Kommunen testen Fingerabdrücke für den ePass der zweiten Generation

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Vom 1. März bis 30. Juni dieses Jahres werden über zwanzig Passbehörden (Bürgerämter) in Deutschland das neue Antragsverfahren für den elektronischen Reisepass der zweiten Generation im Echtbetrieb testen. Der seit 2005 ausgegebene ePass enthält bislang als biometrisches Merkmal nur das Passfoto im Chip. Ab 1. November 2007 sollen in neuen Dokumenten zusätzlich die Fingerabdrücke gespeichert werden. Mit diesem Stichtag wird auch die Umstellung des - teilweise noch papiergebundenen - Passantragsverfahrens auf vollständig elektronische Prozesse verbunden sein. 

Bundesinnenminister Dr. Schäuble: „Im Feldtest werden wir die Erfassung, Qualitätssicherung und Übertragung der Fingerabdruckdaten im Echtbetrieb prüfen und der technischen Lösung den Feinschliff geben. Damit stellen wir sicher, dass die Umstellung auf das elektronische Passantragsverfahren zum 1. November 2007 bundesweit reibungslos verlaufen kann.“ 

Die Rechtsgrundlage zur Durchführung des Feldtests wurde durch eine Änderung des Passgesetzes (Einfügung § 23a) geschaffen, die am 10. Januar 2007 in Kraft trat. Auf dieser Basis werden ab März in den ausgewählten Behörden bei jedem ePass-Antrag zwei Fingerabdrücke des Antragstellers eingescannt, auf hinreichende Qualität überprüft und zum zentralen Passproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) nach Berlin übermittelt. Ziel ist es, das vollständige Verfahren vor der flächendeckenden Einführung in den Passbehörden unter realen Bedingungen auf seine Funktionalität, Stabilität und Sicherheit zu prüfen. Nach früheren Pilottests zum ePass, die mit freiwilligen Teilnehmern durchgeführt wurden, kommen die für den 1. November 2007 vorgesehenen Verfahren nun im Feldtest mit einem repräsentativen Teilnehmerkreis, auf verbindlicher Rechtsgrundlage und mit Echtdaten auf den Prüfstand. 

Neben der Technik sollen dabei die praktischen Abläufe bei der Fingerabdruckerfassung getestet und das Schulungsmaterial, das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Passbehörden zum 1. November 2007 bekommen, optimiert werden. Die Bundesdruckerei erhält die Möglichkeit, in Einzelfällen Testpässe mit Fingerabdrücken aus den Feldtestdaten herzustellen. Diese werden jedoch nicht in Umlauf gebracht. Bürgerinnen und Bürger, die in den Testbehörden elektronische Pässe beantragen, geben zwar ihre Fingerabdrücke ab, erhalten jedoch - wie überall in Deutschland - den ePass der ersten Generation ohne Fingerabdrücke im Chip. Um dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen, wird für alle ePass-Antragsteller in den Testbehörden die Passgebühr um 5 Euro reduziert. 

Datenschutz und Datensicherheit werden im Feldtest und auch in der zweiten Stufe der ePass-Einführung ab November 2007 eine zentrale Rolle spielen. Die entsprechenden Anforderungen an Verfahren und Systeme zur Erfassung, Qualitätssicherung und Übertragung von Passdaten hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) erarbeitet und in einer Technischen Richtlinie festgelegt. Die datenschutzkonforme Behandlung der im Feldtest aufgenommenen Fingerabdrücke ist gewährleistet: Die in den IT-Systemen der Passbehörden zwischengespeicherten Fingerabdruckdaten werden umgehend nach Aushändigung des beantragten Passes gelöscht. Spätestens am 31. Juli 2007 werden auch bei der Bundesdruckerei alle Fingerabdrücke gelöscht und die Testpässe vernichtet. 

Das BSI wird den Feldtest fachlich intensiv begleiten und in Zusammenarbeit mit dem BKA, der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium des Innern auswerten. Nähere Informationen zum elektronischen Reisepass sind abrufbar auf der Website des BMI unter <link http: www.pressrelations.de new standard _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster

www.ePass.de

. Spezifische Fragen zur Technik im ePass beantwortet die Pressestelle des BSI unter Telefon 01888 9582-5850.
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