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Kommunale Zusammenschlüsse nicht unnötig erschweren

Die Länder möchten Zusammenschlüsse von Gemeinden erleichtern.

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Mit ihrem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vor.

Zur Begründung führen sie aus, dass in zahlreichen Landesteilen Deutschlands kommunale Zusammenschlüsse notwendig sind, um bei zurückgehender Bevölkerung die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten. Bei solchen Zusammenschlüssen gingen typischerweise auch kommunale Grundstücke oder kommunale Gesellschaftsanteile an Unternehmen - die ihrerseits über Grundeigentum verfügten - auf eine andere oder eine neu gebildete Kommune über. In zahlreichen dieser Fallkonstellationen komme es dabei zu steuerpflichtigen Vorgängen.

Diese steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stellten ein spürbares Hemmnis für notwendige Gemeindezusammenschlüsse dar. Es sei daher erforderlich, für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften eine Ausnahme von der Besteuerung derartiger Fälle zu regeln. Gleiches gelte für Rechtsgeschäfte, die aus der Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden resultieren.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.

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