Partner

Kommunale Stadtreiniger: Wertstofftonne gehört nicht in private Hand

Lesedauer: min

„Die Wertstofftonne gehört in kommunale Hand. Dies ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Denn die Erlöse aus der Wertstoffwirtschaft fließen in die Gebührenkalkulation ein”, so Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU. Vergangenen Freitag hatte die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, wie berichtet, Alba die Aufstellung von Wertstofftonnen untersagt. Der Konflikt zwischen Alba auf der einen und dem Senat sowie der BSR auf der anderen Seite spitzte sich vor drei Wochen zu, als Alba den Bewohnern von Ein- und Zweifamilienhäusern anbot, die dort bislang verwandten gelben Säcke durch die neue Wertstofftonne zu ersetzen.

Alba reagierte damit auf die Ankündigung der BSR, rund 10 000 orangefarbene Tonnen für werthaltigen Müll aufstellen zu wollen. Alba hatte im Rahmen eines Pilotprojekts seit 2004 rund 9000 "GelbeTonnen plus" getestet. Die Umweltbehörde hat nun jetzt Alba-Chef Eric Schweitzer, der erst jüngst in den Rat für Nachhaltigkeit von Bundeskanzlerin Merkel berufen wurde, aufgetragen, auch diese 9000 Tonnen wieder abzuziehen. Man habe die Tonnen bislang nur geduldet, obwohl dafür keine Rechtsgrundlage bestand, erklärt die Behörde von Katrin Lompscher (Linke) jetzt die Entscheidung.

Dass die Kommune die Entscheidungshoheit darüber hat, wie sie die Abfallentsorgung, also auch die Sammlung der Wertstoffe organisiert, hat das Bundesverwaltungsgericht im Juni vergangenen Jahres ausdrücklich bekräftigt. Das Gericht hatte befunden, dass öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung – und genau dies ist die Einrichtung einer Wertstofftonne durch private Entsorger – entgegenstehen, wenn die Sammlung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach sich zieht. „Eine Wertstofftonne in privater Hand hätte zur Folge, dass die Erlöse nur dem privaten Entsorger zu Gute kämen und nicht den Bürgerinnen und Bürgern. Bei dieser Rosinenpickerei würde für die Kommunen immer der kostenintensive Rest der Entsorgung verbleiben. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Organisation der kommunalen Abfallentsorgung und die Gebührenbelastung der Bürger“, so Siechau weiter. Daher sei auch die Behauptung der Privaten, dass sie die Entsorgung der Haushalte günstiger gestalten könnten, als die Kommunalen, eine Irreführung der Bürgerinnen und Bürger.

Das Bundesverwaltungsgericht hat klar entschieden, dass die getrennte Wertstofferfassung unter kommunaler Steuerungshoheit nicht nur durch Bundes-, sondern auch durch Europarecht legitimiert ist. Die jüngsten Ereignisse in Berlin wertet Siechau deshalb positiv: „Der VKS im VKU begrüßt, dass die zuständigen Behörden nun endlich gegen Versuche der privaten Entsorgungswirtschaft vorgehen, gewerbliche Sammlungen auszudehnen, die letztendlich der Bürger finanzieren muss.“

[0]
Socials

AKTUELL & SCHNELL INFORMIERT