Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich über die Aufnahme von Gesprächen verständigt, die die Fortsetzung der Allgemeinverbindlichkeit für den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft über den 31. Oktober 2010 hinaus zum Ziel haben. Die Allgemeinverbindlichkeit habe dafür gesorgt, dass seit dem 1. Januar 2010 mehr als 20.000 Beschäftigte in der Entsorgungsbrache einen höheren Lohnanspruch haben und damit für ihre körperlich schwere Arbeit einen fairen Lohn bekommen. Seitdem gelte in der Entsorgungswirtschaft ein Mindestlohn für alle Beschäftigten, der jetzt weiter fortgesetzt werden müsse.
"Die Tarifpartner der Entsorgungsbranche sprechen sich einhellig für die grundsätzliche Beibehaltung des Mindestlohns aus", wird unterdessen von Katja Christ, Referentin bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verbreitet. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Stimmung in der Branche ist so, dass die große Mehrheit für den bisherigen Mindestlohn ist und grundsätzlich auch - bei allen regionalen Unterschieden - für eine Verlängerung eintritt. Die Verhandlungen hierüber werden bald beginnen. Wenn sie zu einem zumutbaren Ergebnis führen, könnte ab Oktober 2010 in der Branche erneut ein Mindestlohn gelten.“
Die Arbeitgeber der privaten Abfallwirtschaft halten an ihrer Forderung nach Lohn-Absenkung fest, hatte ver.di noch vor wenigen Wochen in seinem Magazin "<link https: ver-und-entsorgung.verdi.de abfallwirtschaft tarifarbeit_tarifpolitik private_abfallwirtschaft_1 tarifrunde-2010 data info-2.2010.pdf>Info Abfallwirtschaft" behauptet. Mehr noch: Eine Einkommenserhöhung soll es in dieser Tarifrunde nur geben, wenn ver.di gleichzeitig einer neuen Lohnstruktur zustimmt. ver.di ist strikt gegen jedwede Absenkung des Lohnniveaus, hieß es.
Im Januar 2009 hatten kommunale und private Arbeitgeber gemeinsam mit den Gewerkschaften einen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft in Höhe von 8,02 Euro vereinbart. „Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst vom 18. Dezember 2009 garantiert in der Branche Abfallwirtschaft einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro je Stunde bis zum 31. Oktober 2010. ver.di, die VKA und der BDE stimmen grundsätzlich darin überein, dass es für die Branche Abfallwirtschaft auch über den 31. Oktober 2010 hinaus einen Mindestlohn geben muss, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott.
Die Tarifparteien sprechen sich nun dafür aus, am Mindestlohn auch über das zunächst vereinbarte Datum, den 31. Oktober 2010, hinaus festzuhalten. Ihr entsprechendes Votum laut VKA im Wortlaut: "Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst vom 18. Dezember 2009 (Bundesanzeiger Nr. 198 vom 31. Dezember 2009, S. 4573) garantiert in der Branche Abfallwirtschaft einen gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Oktober 2010 in Höhe von 8,02 Euro je Stunde. VKA, BDE und ver.di stimmen grundsätzlich darin überein, dass es für die Branche Abfallwirtschaft auch über den 31. Oktober 2010 hinaus einen Mindestlohn geben soll."
Quelle: Europaticker