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KfW startet Förderprogramm "Kommunale Energieversorgung"

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Besonders zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die Energieeffizienz sowie den Ausbau dezentraler kommunaler Energieversorgung - Programmstart am 1. Juni 2012

 Zum 1. Juni 2012 startet die KfW das neue Förderprogramm "Kommunale Energieversorgung", über das kommunale Unternehmen sowie Kommunen zinsverbilligte Darlehen für Investitionen in die Energieeffizienz und den Ausbau dezentraler kommunaler Energieversorgung beantragen können. Bereits im Jahr 2020 könnte der Strombedarf wegen der Erzeugungsschwankungen der erneuerbaren Energien mit den in Deutschland verfügbaren Kapazitäten nicht mehr zu jeder Zeit gedeckt werden.

"Die Weiterentwicklung flexibler konventioneller Kraftwerke für eine sichere Energieversorgung ist ebenso wichtig wie der Ausbau der Verteilnetze, intelligenter Netztechnik sowie leistungsfähiger Speichertechnologien. Hierbei kommt insbesondere den Stadtwerken als regionale Energieversorger eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen sie mit dem neuen Programm, bei dem wir die Darlehen aus unseren eigenen Mitteln verbilligen, dabei unterstützen, einen wichtigen Beitrag für die Energiewende im kommunalen Bereich zu leisten", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW. Nach Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen beträgt der Zubaubedarf von Kraftwerkskapazitäten 21 Gigawatt bis zum Jahr 2025, der zusätzliche Aus- und Umbaubedarf im Bereich der Verteilnetze wird auf rund 25 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 geschätzt.

 Das neue Förderprogramm unterstützt kommunale Investoren insbesondere bei Investitionen in den Neubau oder die Aufrüstung von Gas-und-Dampf-Kraftwerken, in eine flexiblere Stromerzeugung von gasbetriebenen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, in den Ausbau der Verteilnetze oder in die Installation intelligenter Informations-, Kommunikations- und Netzsteuerungstechnologien. Auch der Neu- und Ausbau von dezentralen Stromspeichern kann finanziert werden.

Service: Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm finden Sie unter www.kfw.de/203 (für Kommunen) und <link http: www.kfw.de>www.kfw.de/204 (für kommunale Unternehmen).

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