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Info-Website zu „Kippsicherungen“ überarbeitet

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Die Schäper Sportgerätebau GmbH hat ihre Info-Website zu „Kippsicherungen“ deutlich überarbeitet. Der Sportgerätehersteller aus Münster reagiert damit auf eine Verschärfung der TÜV-Anforderungen an Gewichte, wonach „vor Ort befüllbare Gewichte“ nicht mehr zulässig sind.

Demnach entsprechen Gewichte „zum nachträglichen Befüllen” sowie Gewichte „zum Auflegen” nicht mehr den TÜV-Anforderungen. Gewichte müssen zum einen fest mit dem Tor verbunden sein (entweder in den Bodenrahmen integriert oder fest angeschraubt) und zum anderen müssen die Gewichte schon „ab Werk” des Herstellers den erforderlichen Gewichtsgrößen entsprechen. Eine nachträgliche Befüllung beim Verein ist nicht mehr zulässig.

„Zudem weisen wir deutlich darauf hin, dass es eben nicht nur darum geht, die Tore zu beschweren. Es ist auch wichtig, den Umgang mit den beschwerten Toren zu verändern, damit Unfälle vermieden werden“ sagt Schäper-Geschäftsführer Ulrich Schäper.

Gesetzliche Vorschriften

Bei einem Tor mit einer Auslage (hintere, untere Tiefe des Tores) von 1,0 m sind 200 kg Kontergewicht erforderlich, um die Standfestigkeit von 1100 N nach DIN/EN abzusichern. Um versetzbare Tore zu verankern, empfiehlt Schäper Bodenhülsen mit entsprechendem Adapter oder flexibel einsetzbare Einzelgewichte, Gewichtsrollen, Erd- oder Spannanker.

Je nach Auslage der Fußballtore sind verschiedene Gewichte erforderlich, um der GUV und der DIN/EN zu entsprechen. Die Firma Schäper bietet Antikippvorrichtungen in verschiedenen Gewichtsklassen an. So kann man sich für die Gewichte entscheiden, die der Auslage der Tore entsprechen.

Integrierte Gewichte

Gerade fest montierte, angeschweißte oder ab Werk integrierte Gewichte haben den Vorteil, dass die Sportler die Tore immer mit Gewichten nutzen müssen. Bei unsachgemäßem Gebrauch besteht hier jedoch auch Unfallrisiko. Als erster Hersteller hat Schäper aus diesem Grunde eine Anwendungsempfehlung entworfen, die den Umgang mit beschwerten Toren verdeutlichen. Dabei handelt es sich aber nur um eine Empfehlung.

Kennzeichnungspflicht

Die DIN/EN sowie die GUV schreibt die Kennzeichnung von Toren vor. Schäper möchten dies zum Anlass nehmen, Städten und Kommunen, aber auch Sportvereinen kostenlos diese Warnhinweise zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Tore entsprechend kennzeichnen können. Auch dieser Aufkleber wurde deutlich überarbeitet.

(Quelle: Stadionwelt, 03.11.2014)

Nähere Informationen finden Sie unter:

<link http: www.torsicherung.de>www.torsicherung.de

<link http: www.torsicherungen.de>www.torsicherungen.de

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