Hubarbeitsbühnen sind auf Baustellen nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen das sichere Arbeiten in der Höhe. Mit ihnen kann schnell und flexibel gearbeitet werden. Egal ob bei der Instandhaltung von Gebäuden und Industrieanlagen, auf Werften oder zur Inspektion von Brückenbauwerken. Den Betreibern steht eine Vielzahl von unterschiedlichen Bauformen zur Verfügung. Die europäische Norm DIN EN 280 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen“ klassifiziert die Maschinen nach der Lage des Lastschwerpunktes. Maschinen, deren senkrecht Projektion des Lastschwerpunktes innerhalb der Fahrzeugkontur liegt, bezeichnet man als Senkrechtlifte. Liegt der Lastschwerpunkt außerhalb der Fahrzeugkontur, handelt es sich um Auslegerbühnen. Zu den Senkrechtliften gehören Stempelmast- und Scherenbühnen. Stempelmastbühnen sind klein und kompakt. Sie eignen sich besonders für Inneneinsätze. Scherenbühnen gibt es mit Elektroantrieb oder Verbrennungsmotoren. Bei großen Maschinen beträgt die Nennlast von Scherenbühnen bis zu 1.000 kg. Die Mitnahme von Werkzeug und Material auf der Baustelle stellt also kein Problem dar. Auslegerbühnen verfügen über einen teleskopierbaren Ausleger. Dieser trägt den Arbeitskorb und ermöglicht neben großen Arbeitshöhen auch beträchtliche Reichweiten. Zudem kann der Ausleger schwenkbar sein und Knickgelenke besitzen. Knickgelenke ermöglichen das einfache Umfahren von Hindernissen im Arbeitsbereich.
Qualifikation der Fahrer
Selbstverständlich ist seit langem: Kranführer und Staplerfahrer benötigen eine qualifizierte Ausbildung. Und wie sieht es mit dem Bediener einer Hubarbeitsbühne aus? Auch Fahrer von Hubarbeitsbühnen benötigen mittlerweile einen Geräteführerschein. Grundlage für die Qualifikation ist der Ausbildungsgrundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der DGUV-Grundsatz schreibt vor, dass der Fahrer mindestens eine eintägige theoretische und praktische Ausbildung benötigt. Sonst darf er die Maschine nicht steuern. Wie wichtig eine solche praxisnahe Ausbildung ist, weiß Dietmar Kobel, Trainer für Hubarbeitsbühnen und Buchautor zum gleichnamigen Thema: „Die meisten Unfälle passieren wegen der Fehlbedienung des Bedieners. Schlechte Technik bzw. mangelhafte Wartung und Pflege kommen zwar vor, sind aber eher selten. Dafür sorgen oft schon die Vermieter derartiger Baumaschinen.“ Die meisten Vermieter bieten übrigens auch Bedienerschulungen an. Diese haben in der Regel ein hohes Ausbildungsniveau. Der Praxisbezug und die Unfallverhütung stehen dabei im Vordergrund. Alternativ bieten auch einige Berufsgenossenschaften Bedienerschulungen für Hubarbeitsbühnen an. Für Mitgliedsbetriebe sind diese Seminare sogar kostenfrei. Darüber hinaus gibt es Trainerausbildungen für Hubarbeitsbühnen. Diese bieten sich immer dann an, wenn eigene Maschinen im Unternehmen vorhanden sind und diese intensiv von verschiedenen Mitarbeitern bedient werden müssen.
Absturz von Personen vermeiden
Den Statistiken der International Powered Access Federation (IPAF) zufolge ereignen sich weltweit die meisten tödlichen Arbeitsunfälle beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen durch den Absturz von Personen. Das Aussteigen aus dem Korb in angehobener Position bzw. das Übersteigen auf andere Bauwerke sind typische Unfallursachen. Es gibt jedoch noch weitere Absturzrisiken. Hierzu noch einmal der Hubarbeitsbühnenexperte Dietmar Kobel: „Hubarbeitsbühnen mit Auslegersystem neigen zum sogenannten Peitscheneffekt. Dieser tritt beispielweise auf, wenn Hubarbeitsbühnen mit anderen Fahrzeugen kollidieren. Die Energie des Systems entlädt sich dann schlagartig über den peitschenden Ausleger. Folglich werden die Mitarbeiter in großer Höhe aus dem Korb geschleudert.“ Ein weiteres Problem in der Praxis betrifft die Standsicherheit der Maschinen, wie die IPAF-Statistik belegt. Wegen mangelnder Standsicherheit ereignen sich weltweit die zweitmeisten Hubarbeitsbühnenunfälle mit Todesfolge. Die Gründe: Zu dichtes Arbeiten in der Nähe von Baugruben und Gräben beispielsweise. Oder die nicht standsichere Aufstellung von Maschinen mit separaten Stützen auf einem weichen Untergrund. Deshalb muss der Fahrer der Hubarbeitsbühne die Bedienungsanleitung des Herstellers kennen und beachten. Wie groß sind die Stützkräfte der Maschine? Wie steht es um die Festigkeit des Bodens am Aufstellort? Befinden sich Einbauten wie Kanäle, Schächte usw. im Erdreich? Müssen Unterlegplatten unter die Stützfüße der Hubarbeitsbühne gelegt werden und wenn ja – wie groß müssen diese sein? Schon diese wenigen Fragen zeigen, wie kompliziert die Beurteilung der Standsicherheit vor Ort sein kann. Deswegen ist die fachgerechte Bedienung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben sowie der betrieblichen Arbeitsschutzregeln unverzichtbar.
Und noch etwas ist wichtig: Mittlerweile verfügen (fast) alle Hubarbeitsbühnen im Korb über Befestigungsösen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Um Abstürze und insbesondere das Herausschleudern von Personen aus dem Korb zu vermeiden, ist das Tragen der PSAgA Pflicht. Diese besteht übrigens aus einem Sicherheitsgeschirr mit kurzem Verbindungsmittel inklusive Falldämpfer. Auch sogenannte Höhensicherungsgeräte können zur Sicherung von Personen im Arbeitskorb verwendet werden. Aber Achtung: Der Hersteller des Höhensicherungsgerätes muss für sein Gerät eine Freigabe zur Verwendung auf Hubarbeitsbühne erteilt haben.
Quetschgefahren verhindern
Eine weitere Unfallgefahr ist das Quetschen von Personen. Die Quetschgefahr zwischen dem Korb und Teilen der Umgebung ist dabei besonders zu nennen. Technische Möglichkeiten, zur Vermeidung derartiger Unfälle werden von den Herstellern zunehmend angeboten. Grundsätzlich sind berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z.B. Laserscanner) und Taktile, d.h. durch Berührung wirkende Schutzeinrichtungen zu unterscheiden. Zur letzten Kategorie gehören z.B. empfindliche Stabelemente, welche lotrecht auf dem oberen Rand der Arbeitsbühne montiert sind. Diese beweglich gelagerten Stabelemente beschreiben einen nach oben örtlich begrenzten Arbeitsraum und schützen den Bediener vor Quetschunfällen. Wird die Arbeitsbühne durch Unachtsamkeit oder Fehlsteuerung zu dicht an ein über dem Kopf liegendes Objekt herangefahren, so werden die Stabelement manuell ausgelenkt und alle Maschinenbewegung der Hubarbeitsbühne automatisch gestoppt.
Ein anderes System nutzt ein über den Steuerelementen der Maschine horizontal gespanntes „Aktivierungsseil“. Dieses funktioniert ähnlich wie die Not-Halt-Funktion einer Reißleine bei Anlagen mit großen Abmessungen (z. B. Förderbändern). Gerät eine Person in eine ungewollte Zwangslage so löst das Seil durch Berührung aus, wodurch zwangsläufig alle Maschinenbewegungen gestoppt werden. Zusätzlich ertönt ein Warnsignal, welches erst wieder verstummt, wenn das ausgelöste Aktivierungsseil in die dafür vorgesehene Verankerung eingerastet wird. Einige Hersteller bieten derartige Schutzsysteme bereits serienmäßig an. Teilweise lassen sich diese aber auch nachrüsten. In jedem Fall sollten Betreiber sich über den aktuellen Stand der Technik informieren und eine Nachrüstung (sofern möglich) ernsthaft in Betracht ziehen.
Prüfung der Maschinen
Erfreulicherweise ereignen sich immer seltener Hubarbeitsbühnenunfälle wegen schlechter oder mangelhafter Technik. Vielleicht ein Beleg dafür, dass die Betreiber und Vermieter großen Wert auf die regelmäßige Wartung bzw. Prüfung der Maschinen legen. Die Prüfung der Maschinen ist übrigens sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Hubarbeitsbühnen in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person (Sachkundiger) zu prüfen sind. Die Prüffristen legt der Betreiber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung selbst fest. Nach längeren Zeiten der Nichtbenutzung oder nach schweren Unfällen ist die Hubarbeitsbühne außerdem durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Nur wenn keine Schäden an der Maschine vorhanden sind oder diese durch fachkundiges Personal behoben wurden, darf weitergearbeitet werden. Jede Prüfung endet außerdem mit einem Nachweis (z. B. Protokoll). Das letzte Prüfprotokoll muss an der Maschine mitgeführt werden, sofern der Einsatz außerhalb des Stammbetriebes stattfindet. Gleiches gilt auch für die Betriebsanleitung des Herstellers. Wenn die Arbeitsbedingungen und die Unfallverhütung es erfordern, muss der Betreiber eine Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen erstellen. Die Mitarbeiter müssen über die Inhalte der Betriebsanweisung informiert sein, so dass sie sich jederzeit sicherheitsgerecht verhalten können.
Da aber auch Schäden zwischen den einzelnen Prüfungen eintreten können, muss der Bediener seine Maschine arbeitstäglich kontrollieren. Bei diesem Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn geht es um den ordnungsgemäßen Zustand der Maschine. Sind augenscheinliche Mängel wie z. B. Beschädigungen (Beulen, Risse etc.) an der Korbaufhängung vorhanden? Gibt es Leckagen an der Ölhydraulik der Maschine? Funktionieren die Sicherheitsabschaltungen und die Notsteuerung der Hubarbeitsbühne einwandfrei? Derartige Fragen geben dem Bediener nicht nur ein „gutes Bauchgefühl“, sie dienen auch dem systematischen Auffinden von Fehlern. Selbstverständlich darf die Maschine nicht in Betrieb genommen werden, wenn solche Mängel entdeckt wurden. Dann hilft es nur, den Vorgesetzten zu informieren und die Maschine stillzusetzen. Dadurch können Schäden und Unfälle beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen konsequent vermieden werden.
Text: Markus Tischendorf – Freier Autor
Bilder: Hersteller