Zur Sicherung des Verkehrs und für die Durchlässigkeit von Verkehrswegen werden seit jeher Gehölze am Wegesrand und an Straßen geschnitten und entfernt. Die Gehölzpflege stellt aber nicht nur im Verkehrswesen eine wichtige Maßnahme dar. Sie ist auch in der Gewässerunterhaltung Bestandteil des Aufgagenkataloges und wird regelmäßig erledigt. Oft sind die Maßnahmen zur Gehölzpflege unabdingbar und können positive Effekte auf die Gewässer und deren Ufervegetation haben. Ohne entsprechende Eingriffe wäre etwa ein optimaler Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet, und herabfallende Äste und umstürzende Bäume würden große Gefahren für den Verkehr und für den Menschen darstellen.
Ufergehölze erfüllen bedeutende Funktionen am Gewässer. Sie stellen einen wichtigen Erosions- und Windschutz dar und dienen verschiedenen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum sowie Rückzugsort. Zusätzlich fungiert eine gesunde Ufergehölz-Vegetation als Schattenspender und reguliert damit einen übermäßigen Wuchs an Wasserpflanzen sowie den Nährstoffhaushalt. Letzterer kann aber auch durch den Eintrag von Biomasse in Form von Laub durch Ufergehölze negativ beeinflusst werden. Daher sind ein Eingriffe und Gehölzpflegemaßnahmen oft nötig und sinnvoll. Zu den gängigen Arbeiten gehört das Zurück- und Beschneiden von Alt- und Jungbeständen, Heckenschnitte, Entfernen von Totholz und Verjüngen des Bestandes, das Auslichten von Baumkronen sowie das auf den Stock setzen (der sogenannte Stockhieb) einzelner Bäume und Gehölze.
Arbeitsgeräte problemlos nachschleifbar
Hierfür kommen oft Baumsägen und Astscheren, Profil- und Kettensägen, Holzgreifer und Häcksler sowie Baumstubben-Fräsen zum Einsatz. Die Baum- und Astscheren von Berky eignen sich bestens zur Verrichtung dieser Tätigkeiten. Etwa bietet der Hersteller Astscheren mit Schnittbreiten von bis zu 16 cm sowie Baumsägen mit 700 mm Blattdurchmesser an, welche ohne Hartstahlzähne auskommen und nach einem Einsatz einfach nachzuschleifen sind. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, die genannten Arbeitsgeräte am Bagger-Ausleger zu montieren.
In der Regel gilt: Weniger ist mehr. Wenn möglich sollte so wenig wie nötig in die Gehölzzone eingegriffen werden. Natürlich geht die Sicherheit vor, sollten die Bäume und Sträucher an Verkehrswege angrenzen. Zusätzlich empfiehlt sich ein abschnittweises Vorgehen, damit Tiere die Chance haben, sich in nicht betroffene Bereiche zurückzuziehen. Oft stellt sich auch die Frage, ab wann diese Maßnahmen optimalerweise erledigt werden können und dürfen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist es erlaubt, Gehölze von Oktober bis Ende Februar zu beschneiden, um etwa Brut-, Setz- und Ruhezeiten von diversen Tierarten nicht zu stören. Sollte die Durchführung außerhalb dieses Zeitraumes nötig sein, sind Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Stadt), zu beantragen. Normalerweise werden solcherlei Gehölzpflege-Maßnahmen bereits im Februar ausgeführt.