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GaLaBau fordert mehr zugelassene biologische Präparate gegen Pflanzenschädlinge

Raupen des Eichenprozessionsspinners gefährden die Gesundheit

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Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) macht darauf aufmerksam, dass für eine zunehmende Zahl von Anwendungen im Garten- und Landschaftsbau entweder keine oder nicht in ausreichender Anzahl zugelassene biologische Insektizide zur Verfügung stehen. BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker erläutert: "Ein aktuelles Beispiel für eine sich anbahnende Bekämpfungslücke stellt die biologische Kontrolle des Eichenprozessionsspinners dar. Zum besseren Gesundheitsschutz der Bevölkerung - und auch der Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau - werden für Anwendungen im GaLaBau zugelassene biologische Präparate zur Bekämpfung dieses Pflanzenschädlings benötigt. Denn die Brennhaare der Raupen dieses Nachtfalters lösen beim Menschen bei Berührung oftmals juckende Hautausschläge (Raupendermatitis) oder Allergien aus. Sie können auch Entzündungen der Augen sowie der Luftwege verursachen."

Der BGL-Präsident fordert: "Nicht nur vor dem gesundheitlichen Hintergrund für uns Menschen müssen sich die Hersteller und die entsprechenden Zulassungsbehörden auf Bundesebene mit der Thematik befassen. Der Eichenprozessionsspinner ist zudem ein Baumschädling." Er komme in eichenreichen Wäldern ebenso vor wie an Einzelbäumen, an Straßenrändern, aber auch in privaten Gärten und öffentlichen Parks sowie im urbanen Bereich.

Von Ende April bis Ende Mai Wirkstoff gegen Raupen einsetzen

Zur Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners, die im Juni ihre typischen gespinstartigen Nester an Stämmen und Ästen von Eichen bilden, sind biologische Präparate mit dem Wirkstoff "Bacillus thuringiensis" sehr geeignet. Mit dem biologischen Wirkstoff müssen vor allem die Baumkronen behandelt werden. Denn dort legen die Falter ihre Eier ab, aus denen im April und Mai die jungen Raupen schlüpfen. Sie ernähren sich von den jungen Blättern. Von Ende April bis Ende Mai kann der Wirkstoff gegen sie eingesetzt werden. Die Raupen nehmen ihn durch ihre Fraßtätigkeit auf - innerhalb von 24 Stunden tritt ein Fraßstopp ein und nach drei bis fünf Tagen sterben die Raupen ab. Säugetiere und Menschen werden durch das Mittel nicht gefährdet.

Ab ihrem dritten Entwicklungsstadium, Anfang Juni, wachsen bei den Raupen Gifthärchen mit Widerhaken. Sie enthalten ein so genanntes Nesselgift. Bei Beunruhigung der Raupen brechen die innen hohlen Haare ab und werden vor allem bei trocken-warmem Wetter durch Luftströmungen über weite Strecken verfrachtet. Auch die in bereits verlassenen Nestern vorhandenen Raupenhaare können noch mehrere Jahre Auslöser gesundheitlicher Probleme beim Menschen sein.

BGL-Präsident Redeker zeigt auf: "In öffentlichen Grünanlagen muss daher häufig eingeschritten werden, damit die Bevölkerung durch die Gifthaare der Raupen nicht unmittelbar gefährdet wird." Experten der Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues (in Schutzkleidung) könnten mit den biologischen Präparaten sorgfältig die Baumkronen unter Einsatz geeigneter Bodengeräte oder mit Spritzlanzen vom Hubsteiger aus behandeln. Diese Methode sei vorteilhaft.

Mechanische Bekämpfungsmethoden werden als problematisch angesehen

Redeker: "Mechanische Techniken der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind dagegen nicht praktikabel, weil nur ein sehr kurzes Zeitfenster zur Verfügung steht, um den Schlupf der Falter im Spätsommer zu verhindern. Ebenso problematisch ist die gesundheitliche Gefährdung des Pflegepersonals im GaLaBau. Beim Absaugen und Abbrennen der Raupennester oder der Entfernung der Nester mittels Hochdruck-Wasserstrahl kann es zu Verwirbelungen der giftigen Brennhaare kommen. So werden die Härchen mit dem Nesselgift weiter räumlich verbreitet und gefährden die Bevölkerung."

Gefordert: Planungs- und Vertragssicherheit für Auftragnehmer im GaLaBau

Der BGL-Präsident weist außerdem darauf hin: "Für die Garten- und Landschaftsbau-Betriebe entstehen besondere Probleme, wenn sie als Auftragnehmer Flächen der öffentlichen Hand pflegen. Dabei hat der Garten- und Landschaftsbau nach Vorgaben des Auftraggebers so zu pflegen, dass die gewünschten Funktionen der Grün- und Freiflächen langfristig erhalten bleiben." Zur entsprechenden Planung und Vertragssicherheit sei es dabei erforderlich, zu wissen, welche Mittel und Verfahren langfristig zur Verfügung stünden und angewendet werden dürften.

 

Quelle/Kontaktadresse:
BGL Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

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