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Gabelzinkenschutz Weltneuheit

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Bei einem Gabelstapler stellen die ungeschützt nach vorn gerichteten Spitzen der Gabelzinken für Personen, die sich in der Umgebung des Staplers aufhalten, eine Gefahr dar. Dies gilt insbesondere, wenn Gabelstapler ohne Lasten verfahren.

Daher müssen, wenn Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt werden, die Spitzen der Gabelzinken abgedeckt werden.

Dabei ist der Zinkenschutz sicher zu befestigen. Wir dieser durch Klemmkräfte (z. B. Schraubzwingen) gehalten, so besteht die Gefahr, dass diese sich infolge von Vibrationen und Fahrbahnstößen sowie durch die Keilform der Zinken unbeabsichtigt lösen. Zurrmittel oder Haken sind umständlich, zeitaufwendig und verschmutzen sehr schnell.
Der von uns entwickelte Gabelzinkenschutz wird durch Magnetkräfte gehalten.

Vorteile:

  • Sowohl das Befestigen, wie auch das Lösen erfolgt schnell und ohne großer körperlicher Anstrengung.
  • Der Gabelzinkenschutz ist fest mit den Gabelzinken verbunden. Bei allen bisher durchgeführten Praxistests hat sich nicht einmal der Zinkenschutz gelöst.
  • Die Halterungen stehen nicht über die Schutzeinrichtung hinaus und stellen somit keine Unfallgefahr dar
  • Die Halterungen sind verschleißfrei.
  • Die Befestigungskräfte sind unabhängig von üblichen betrieblichen Einflüssen wie Temperatur, Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und Staub.
  • Sie sind beständig gegen Säure und Laugen.
  • Der Gabelzinkenschutz hat, um besser wahrgenommen zu werden, eine schräg gestreifte rot-weiße Warnmarkierung sein.

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Merkblatt für Stapler
Fassung vom 19. November 2004
S 33/36.15.00

Stapler im Sinne dieses Merkblattes sind Kraftfahrzeuge gem. <link http: www.umwelt-online.de recht gefahr.gut strasse _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster§ 18 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) der StVZO, die speziell für das Transportieren und Stapeln von Lasten vordergründig für den innerbetrieblichen Gebrauch gebaut sind.

Beim Betrieb auf öffentlichen Straßen sind die Vorschriften der <link http: www.stvzo.de _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStVZO, der Straßenverkehrs-Ordnung (<link http: www.bmvbw.de anlage7537 strassenverkehrs-ordnung.pdf _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStVO) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten.

zu <link http: www.stvzo.de _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster§ 30 StVZO Beschaffenheit
Stapler müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Insbesondere sind

zu <link http: www.stvzo.de _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster§ 30c StVZO Vorstehende Außenkanten

Das Deutschen Patentamt hat unserem Gabelzinkenschutz Gebrauchmusterschutz erteilt.

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