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Flexibel gekleidet: alles, was Sie zum Textil-Leasing wissen müssen

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Berufskleidung für das Team ist immer wieder eine Herausforderung. Leasing hat sich hier in den vergangenen Jahren als flexible Beschaffungsalternative herausgestellt. Damit sämtliche Unklarheiten beseitigt werden folgt hier eine kleine Übersicht, was Sie bei der Anschaffung beachten sollten.

Wie oft sollte Berufskleidung gewechselt werden?

Branchenübergreifend gilt: die Berufskleidung des Teams sollte entsprechend dem Einsatz und dem Verschmutzungsgrad regelmäßig gegen frisch gepflegte und aufbereitete ausgetauscht werden. Gibt es gesetzliche Vorgaben, z.B. im Hygienebereich, sind diese zwingend einzuhalten. Es gelten kundenindividuelle Anforderungen bzw. anwendbare Normen. Bei den meisten Betrieben wird die Wäsche im Mietservice im wöchentlichen Turnus ausgewechselt. In hygienesensiblen Bereichen, wie z.B. der lebensmittelverarbeitenden Industrie, kann der Wechsel der Kleidung täglich notwendig sein. Individuelle Bedarfsanalysen werden von entsprechenden Kundenberatern durchgeführt.


Wer zahlt Berufskleidung?

Die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung (PSA) hat nach dem Arbeitsschutzgesetz allein der Arbeitgeber zu tragen. Er muss auch ihre Pflege und Wartung bezahlen. Ist Schutzkleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird freiwillig Arbeitskleidung vom Arbeitnehmer getragen, um sich mit Workwear evtl. vor Schmutz zu schützen, müssen Arbeitnehmer ihre Kleidung selbst zahlen. Legen Arbeitgeber Wert auf einheitliche Arbeitskleidung – bzw. schreiben hier arbeitsvertragliche Klauseln oder betriebliche Regelungen das Tragen einheitlicher Berufskleidung vor – hängt die komplette Übernahme oder eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten immer von der Art der dazu bestehenden Regelungen ab.

Wer zahlt Berufskleidung in der Ausbildung?

Dies ist ähnlich wie bei ausgebildeten Arbeitnehmern geregelt. Muss der Azubi gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung (PSA) oder Kleidungsstücke aus Hygienegründen tragen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht und zahlt die Kleidung vollumfänglich. Normale Berufskleidung zahlt auch der Azubi selbst. Doch viele Betriebe bieten heute einiges, um qualifizierten Nachwuchs für sich zu gewinnen. Dazu gehört auch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Berufskleidung bzw. moderner Workwear.

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