Außerdem machten wohl zahlreiche Sammelstellen Fehler bei der fachgerechten Entsorgung, Sammeltische seien oft unbesetzt gewesen und Beschilderungen, die Besucher z.B. auf die Entnahmepflicht von Akkus hinweisen, fehlten oft. „In Zukunft dürfen Elektrogeräte mit Batterien nur noch durch das Wertstoffhof-Personal einsortiert werden (am 09.10.2024 im Kabinett beschlossene Überarbeitung des Elektrogesetzes). Diese Neuerung begrüßen wir, da sich dadurch die Sortierung der Geräte verbessern wird. Auch ist das Wertstoffhofpersonal dann verpflichtet, die entnehmbaren Batterien vor der Einsortierung zu entfernen und separat zu sammeln.“ Einige Kommunen setzten sogar ausschließlich Schadstoffmobile ein, die jedoch selten im Jahr zur Verfügung stünden.
Für Fischer ist das ein deutliches Problem: „In Bezug auf die Schadstoffsammlung ist es sehr wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Schadstoffe zu festen Öffnungszeiten bei einer stationären Schadstoff-Annahmestelle abzugeben. Schadstoffmobile können ergänzend zu stationären Sammelstellen eingesetzt werden, sind aber keinesfalls in der Lage, diese zu ersetzen.“ Zudem sei bei 64 Prozent der getesteten Sammelstellen keine zerstörungsfreie Annahme von Elektrogeräten gewährleistet. „Das ist problematisch, weil dadurch Schadstoffe freigesetzt werden können, die die spätere Schadstoff-Separierung erschweren und die Wiederverwendung unmöglich machen.“