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Erstellung eines Explosionsschutzdokument Gefährdungsbeurteilungen Dokumentation

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Explosionsschutzdokument
  Die Richtlinie legt bestimmte Anforderungen fest, die der Arbeitgeber erfüllen muss, u.a. die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes.

Aus dem Dokument muss vor allem hervorgehen:
 dass die Explosionsrisiken bestimmt und beurteilt worden sind 
 dass adäquate Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, die Bereiche, die in Zonen eingeteilt wurden, im Einklang stehen mit den Anforderungen des Anhang I 
 dass für die Bereiche die Mindestanforderungen des Anhang II umgesetzt werden 
 dass der Arbeitsplatz und die Ausrüstung, einschließlich der Alarmeinrichtungen so ausgewählt, betrieben und gewartet wurden 
 dass die Sicherheit gewährleistet ist 
 Vorkehrungen zum sicheren Gebrauch der Betriebsmittel gemacht wurden 

Das Explosionsschutzdokument soll vor der Aufnahme der Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz erarbeitet werden.
 
  Es soll überarbeitet und gegebenenfalls angepasst werden, wenn wesentliche änderungen, Erweiterungen und Umwandlungen am Arbeitsplatz, den Betriebsmitteln oder der Arbeitsorganisation vorgenommen werden.

Der Arbeitgeber kann dazu bestehende Gefahrenbeurteilungen in Bezug auf Explosionen, Dokumentationen oder andere relevante Berichte heranziehen und zusammenfassen. Durch das Explosionsschutzdokument soll ein Nachweis erbracht werde, dass durch den Arbeitgeber die Explosionsrisiken bestimmt und bewertet wurden und dass adäquate Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind.

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist nur dann gefordert, wenn damit gerechnet werden muss, dass durch eine explosionsgefährliche Atmosphäre eine Gefährdung entsteht. In diesem Fall muss aus dem Explosionsschutzdokument eine Zoneneinteilung der betroffenen Arbeitsbereiche hervorgehen. Die Mindestanforderungen der Richtlinie sind umzusetzen, um einen sicheren Arbeitsablauf und eine sichere Verwendung der Geräte und Einrichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass vor Aufnahme oder einer änderung eines neu errichteten Arbeitsbereiches das Explosionsschutzdokument erstellt oder entsprechend überarbeitet wird.

Zoneneinteilung gefordert:
Das Explosionsschutzdokument kann entweder als eigenständiges Dokument oder als Teil eines gemeinsamen Sicherheitsberichts erarbeitet werden. Es muss im Ganzen sicher gestellt sein, dass sowohl technische als auch organisatorische oder verfahrenstechnische Aspekte des Explosionsschutzes berücksichtigt werden. Auf Grund dieser Anforderung wird für die Mehrzahl der Prozessanlagen empfohlen, diese zwei Aspekte zu trennen und in verschiedenen Dokumenten zu erarbeiten.

Das Explosionsschutzdokument ist wie folgt aufgebaut:
Betriebs- und Verfahrensbeschreibung eines Prozesses oder einer Anlage 
sicherheitstechnische Kennzahlen der eingesetzten Stoffe 
 Wahrscheinlichkeit, dass eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist 
 Zoneneinteilung 
 Analyse der möglichen Zündquellen 
 Auswahl der Geräte 
 Durchführung einer Gefährdungsanalyse – d.h. Diskussion und Begründung der Schutzmaßnahmen vorbeugende und konstruktive Schutzmaßnahmen für den vorliegenden Anwendungsfall technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

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