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DIN EN 15 635 Ausbildung zum Regalprüfer / Regalinspekteur als befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen

Ausbildung zum Regalprüfer / Regalinspekteur als befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen

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Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen.

Die DIN EN 15 635 differenziert hier zwischen der wöchentlich durch-zuführenden Inspektion und der sogenannten Experteninspektion, die in Abständen längstens 12 Monaten von einer fachkundigen Person Regalprüfer / Regalinspekteur durchgeführt werden muss.

Während die wöchentliche Inspektion, sofern hierfür geeignetes Personal zur Verfügung steht, Sie selbst durchführen lassen können, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf der Grundlage der DINEN 15635 ausgebildet wurden und darüber einen Prüfnachweis vorlegen können.

Dies ist bei den von uns ausgebildeten Regalprüfern Regalinspekteuren der Fall.

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