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Die DGUV Vorschrift 2 Veränderungen auf einen Blick

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Die DGUV Vorschrift 2 Veränderungen auf einen Blick Änderungen ergeben sich sowohl bei der Kleinbetriebsbetreuung als auch bei der Regelbetreuung der Großunternehmen.

Die Neukonzeption der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten
ist das wesentliche Element der Vorschrift.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung setzt sich künftig aus zwei Komponenten zusammen:

Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche
- Einsatzzeiten vorgegeben werden
- Dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.

Durch die Einführung von drei Gruppen bei der Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen.

Dies erfolgt auf Basis der Zuordnung der Unternehmen zu Wirtschaftszweigen.- WKZ-
Gruppen I+ II beziehungsweise III zugeordnet. Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang passgenau den betrieblichen Erfordernissen entspricht.

Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen
und Gefährdungen.

Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang

– die bisher zudem zwischen den Unfallversicherungsträgern stark variierten
– richtet sich der Betreuungsbedarf durchgängig nach den tatsächlich vorliegenden
betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen.

Die konkreten Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung werden künftig auf der Grundlage detaillierter Leistungskataloge ermittelt.
Daraus sind der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen für den Betrieb abzuleiten.

Die DGUV Vorschrift 2 Veränderungen auf einen Blick
Einheitliche Regelungen
Leistungsorientierter Ansatz
Gestaltungsspielräume für Unternehmen
Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Mitwirkung der betrieblichen Interessensvertretung

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