Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ bietet den Unternehmern die Möglichkeit, sich zum Arbeitsschutz bedarfsgerecht beraten und betreuen zu lassen.
Unternehmer können – vor allem mithilfe der Gefährdungsbeurteilung – sehr genau beschreiben, wo ihr Bedarf an Unterstützung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit liegt.