Der Betriebsarzt - Arbeitsmediziner -der Zukunft sieht seine Hauptaufgabe darin, die Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft zu erhalten und zu fördern.
Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements stehen daher im Vordergrund.
Betriebsarzt und Arbeitsmediziner
Berater für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Der Betriebsarzt Arbeitsmediziner kann viel dazu beitragen, die physische und psychische Gesundheit der Agenten zu erhalten, indem er arbeitsplatzbezogen die Bedingungen für Gesundheit analysiert und darauf hinwirkt, dass die Faktoren, die Gesundheit schützen und fördern, berücksichtigt werden. Am wirkungsvollsten ist der den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner, wenn er sich gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft bereits in die Arbeits- und Organisationsentwicklung einschaltet. Nicht nur die Beschaffenheit des Bildschirmarbeitsplatzes hat Einfluss auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter, sondern beispielsweise auch die arbeitszeitgestaltung. Liegen zwischen Schichten ausreichend lange Erholungsphasen? Sind die Pausen geregelt? Eventuell ist Mischarbeit möglich, die für Körper und Geist weniger belastend ist als stundenlang ein und dieselbe Tätigkeit. Zusätzlich tragen eine anforderungsgerechte Qualifizierung und ein effektives Stressmanagement dazu bei, dass die Mitarbeiter den Anforderungen gewachsen sind. Bei all diesen Fragen steht die Beratung der Beschäftigten und des Arbeitgebers im Vordergrund. Gleichzeitig stellt der Betriebsarzt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen unter ganzheitlichen Aspekten z.B. Bildschirmarbeitsplätzen neben der Augenuntersuchung ein Check der wichtigsten Risikofaktoren.
Ein solcher Ansatz entspricht dem modernen Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Vorausschauend und vor allem ganzheitlich sollen die Akteure vorgehen, indem sie neben den körperlichen auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen. Das Bemühen um die wechselseitige Anpassung von Fähigkeiten der Mitarbeiter und Arbeitsbedingungen ist ein Gewinn für Unternehmer und Beschäftigte.
Unterstützung wird wichtiger
Viele Personalverantwortliche haben mittlerweile erkannt, dass Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung Erfolgsfaktoren für ein „gesundes Unternehmen“ sind. Mehr denn je ist der Arbeitgeber dabei auf die Unterstützung betrieblicher Berater wie den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner angewiesen. Denn dem Wandel in der Arbeitswelt und dem Paradigmenwechsel im Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen:
Gesetze und Vorschriften enthalten immer weniger konkrete Vorgaben
Sie beschränken sich vielmehr auf die Formulierung von Mindestvorgaben und setzen verstärkt auf die Eigeninitiative der betrieblichen Akteure. Der Arbeitgeber kann erwarten, dass der den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner sich mit seinem ärztlichen Fachwissen umfassend einbringt und den Gesundheitsschutz der Belegschaft aktiv mitgestaltet.
Konzepte für alternde Belegschaften
Durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit nimmt die Zahl der älteren Arbeitnehmer rasant zu; im Jahr 2020 wird jede dritte Arbeitskraft 50 Jahre und älter sein. Ohne zielgerichtete Präventionskonzepte wird es schwer sein, die Mitarbeiter bis 67 in ihrem Aufgabenbereich fit zu halten. Ob es um die altersgerechte Arbeitsgestaltung und -organisation oder um individuelle präventive Maßnahmen geht – Betriebsärzte können sowohl dem Arbeitgeber als auch dem einzelnen Arbeitnehmer in der konkreten Beratung Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Fest steht, dass für jeden Betrieb eine sachgerechte Lösung gefunden werden muss, denn ein allgemein gültiges Rezept gibt es nicht. Prävention darf nicht erst einsetzen, wenn eine Erkrankung droht, sondern muss vorausschauend greifen. den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner sind erfolgreich, wenn sie alle Formen der Prävention intelligent miteinander verknüpfen. Die Mitarbeit an der Gestaltung von Arbeit und Umgebung, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie nicht zuletzt eine aktive Gesundheitsförderung zielen darauf ab, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und Krankheiten zu verhindern (primäre Prävention). Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten (sekundäre Prävention).
Das dritte große Betätigungsfeld ist die betriebliche Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder schweren Unfällen, um Frühverrentungen zu vermeiden.
Aktionen im betrieblichen Alltag
Wenn den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner in den Unternehmen ein Gesundheitsmanagement anstoßen, geht es besonders darum, das Thema in den Köpfen der Führungskräfte zu verankern und einzufordern, dass die Vorgesetzten die Mitarbeiter zu gesundheitsschonendem Verhalten motivieren. Dazu gehört, dass Führungskräfte mit positivem Beispiel vorangehen. Viele Beschäftigte warten nur auf das Signal der Unternehmensleitung, dass sie in Sachen Gesundheitsförderung aktiv wird. Möglichen Aktionen, im Unternehmen die gestartet werden können.
Medizinischer „Check-up“ aller Betriebsmitarbeiter:
- Ein Gesundheitscheck beim den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner dient nicht nur der Früherkennung von Krankheiten.
-Er deckt auch spezifische Belastungen auf, die durch die berufliche Tätigkeit auf die Gesundheit einwirken.
- Diese Maßnahme sollte am Anfang sämtlicher Vorsorgeuntersuchungen stehen, um den Gesundheitszustand der Belegschaft aufzuzeigen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen anbieten zu können.
- Als erste Schritte empfehlen sich außerdem eine Mitarbeiterumfrage sowie die „richtige“ Analyse der Fehlzeiten.
Jährliche Schutzimpfung, zum Beispiel gegen Grippe:
- Die Impfaufklärung und die Durchführung von Impfungen sind bei der betriebsärztlichen Betreuung von großer Bedeutung.
- Der Arbeitsmediziner hat die Verpflichtung, eine Grippewelle in seinem Unternehmen zu verhindern.
Hier bietet sich zudem die Gelegenheit, auch die Klientel, die nicht besonders häufig – und schon gar nicht zu präventiven Maßnahmen – in den Arztpraxen anzutreffen ist, auf die Notwendigkeit regelmäßiger Impfungen hinzuweisen. Bewegungs- und Ernährungsaktionen:
Eine Ernährungsberatung beispielsweise kann für den Beschäftigen der Anstoß sein umzudenken, was sein Ess- und Bewegungsverhalten betrifft. Häufig ergibt sich bei einem Gesundheitscheck, dass bei der Belegschaft akuter Handlungsbedarf besteht. Maßnahmen, um hier tätig zu werden, sind unter anderem die Einrichtung von Mitarbeitergesprächszirkeln oder modifizierte Ernährungsangebote in der Kantine.
Aktionen zur Krebsvorsorge:
Durch eine Kampagne zur Hautkrebsprävention können Mitarbeiter dazu bewegt werden, bei verdächtig aussehenden Hautveränderungen einen Dermatologen aufzusuchen.
Seh- und Hörtest:
Mitarbeiter, die aufgrund ihres Tätigkeitsbereichs erhöhten Risiken für Augen und Ohren ausgesetzt sind, sollten sich regelmäßig einem Seh- und Hörtest unterziehen, damit Präventionsmaßnahmen ergriffen und parallel dazu eventuelle Seh- oder Hörschäden rechtzeitig behandelt werden können. Mit einem Sehtest überprüft der den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner beispielsweise Sehstärke, räumliches Sehvermögen, Farbwahrnehmung und Netzhautfunktion. Ein neues Selbstverständnis Arbeitsmedizinische Prävention ist Kernelement eines betrieblichen Gesundheitsmanagements und ein wichtiger Bestandteil eines präventivorientierten Gesundheitssystems. Um zukunftsfähig zu werden, können sich die Betriebsärzte nicht mehr nur auf gesetzliche Regelungen verlassen, sondern müssen nach einem neuen Selbstverständnis auch tätig werden, wenn keine konkreten Regelungen vorhanden sind.
Es gilt, neue Betätigungsfelder im Unternehmen wie die Gesundheitsförderung zu erschließen und die Entwicklung betrieblicher Prozesse aktiv mitzugestalten. Dazu ist es auch erforderlich, den Berufsstand gegenüber Unternehmern, Arbeitnehmern und der allgemeinen Öffentlichkeit zu profilieren, das heißt, das Bewusstsein zu schärfen, dass der den Betriebsarzt – Arbeitsmediziner der Gesundheitsberater im Betrieb ist, der wesentlich zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter beitragen kann – und damit zur Stabilität des Unternehmens.
Quelle: faktor-arbeitsschutz: Dr. med. Wolfgang Panter, leitender Betriebsarzt der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH in Duisburg
Pflichten
Was kommt auf den Unternehmer zu ?
Betreuung BGV A2 Betriebsärzte (bisher BGV A6/A7)
§2 Bestellung
1.
Der Unternehmer, der Versicherte beschäftigt, hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen.
2.
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.
3.
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten nach Anlage 2.
4.
Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe der Anlage 3 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu 30 bzw. 50 beträgt. Zur Erfüllung der o.g. gesetzlichen Forderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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