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BUNDESVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU E. V. Städtebauförderung: BGL begrüßt bessere Planbarkeit

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

Im Rahmen der Städtebauförderung 2023 und 2024 stellt die Bundesregierung erneut 790 Mio. Euro bereit. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) begrüßt die Einigung auf eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung, mahnt aber vor dem Hintergrund des Klimawandels mehr Mittel für kommunale Investitionen in die grün-blaue Infrastruktur an.


Mit dem Förderprogramm will der Bund die Städte und Gemeinden bei ihrer sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Weiterentwicklung unterstützen. Im Zuge der 2020 ausgeführten Neuordnung wurden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung. Wenn Kommunen Bundesmittel für Investitionen nutzen, müssen sie seitdem immer auch Maßnahmen für eine klimagerechte Stadt umsetzen. Die nun von Bundesministerin Klara Geywitz auf den Weg gebrachte Verwaltungsvereinbarung setzt diese Struktur fort. Diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll erstmals seit rund 30 Jahren für zwei Jahre gelten.

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Deutliche Anhebung des Fördervolumens und Vereinfachung der Modalitäten nötig

„Es ist gut, dass die Kommunen gerade in diesen Zeiten mehr Planbarkeit für ihre Investitionen erhalten und Maßnahmen zur Klima-Anpassung weiterhin Querschnittsaufgaben bleiben. Ich bin froh, dass die Ministerin die Bedeutung der Begrünung so deutlich betont hat“, so BGL-Präsident Lutze von Wurmb. „Klar ist aber auch, dass wir angesichts des Klimawandels keine Zeit zu verlieren haben. Wir brauchen die ‚Schwammstadt‘, die gegen Extremwetter-Ereignisse gewappnet ist und – mit gestaltetem Grün – den Menschen ein gesundes und attraktives Lebensumfeld bietet. Deshalb muss der Bund endlich Zahlen zu den in vergangenen Förderperioden umgesetzten Grünmaßnahmen liefern und künftig einen klaren Schwerpunkt auf die Klima-Anpassung legen. Außerdem muss für die Zukunft eine deutliche Anhebung des Fördervolumens und eine Vereinfachung der Modalitäten erreicht werden. Seit 2017 sind die Mittel konstant, was in Zeiten hoher Inflation real einen Rückschritt bedeutet.“

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Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)

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