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Bundestag beschließt Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen.

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Damit ist der Weg zur Bildung einer einheitlichen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau geebnet.

Der neue bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden.

Der Bundesverband Garten,- Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatten Kritik an der Reform geübt und den federführenden Ausschuss um Nachbesserung gebeten. (siehe DEGA GALABAU 2/1012, Seite 6 oder Online-<link typo3>Meldung vom 27. Januar 2012).

In einer offiziellen Meldung des Bundestags heißt es, dass der Gesetzentwurf in geänderter Fassung den besonderen Bedürfnissen des Gartenbaus noch einmal entgegengekommen sei, beispielsweise der Fortbestand der Beiräte gesichert werde.

Der ZVG will sich dazu im Laufe des Tages in einer Stellungnahme äußern, diese finden Sie dann auf www.dega-galabau.de

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