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Bundesrat greift VKU-Position zur interkommunalen Zusammenarbeit auf

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Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum sog. EU-Grünbuch Vergaberecht eine vergaberechtliche Regelung der interkommunalen Kooperationen eindeutig abgelehnt. Damit schließt sich der Bundesrat der Positionierung des VKU an.

Die EU-Kommission hatte Anfang des Jahres das Grünbuch Vergaberecht (Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, KOM (2011) 15 endg.PDF, 122 KB) veröffentlicht. Die EU-weite Konsultation hierzu läuft. In seiner jüngsten Sitzung am 18.3.2011 hat sich nun der Bundesrat der bisherigen VKU-Position zum Thema Vergaberecht und Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) angeschlossen und eine legislative EU-vergaberechtliche Regelung abgelehnt.

In einem weiteren Schritt stellt sich der Bundesrat auch gegen die Überlegung der Kommission, bei einer Zuständigkeitsübertragung die Beteiligung Privater vollständig auszuschließen. Soweit eine Beteiligung Privater nationalrechtlich zulässig ist, so der Bundesrat, stellt eine Aufgabenübertragung durch Organisationsakt auch bei der Beteiligung Privater keinen Beschaffungsvorgang dar. Marktinteressen seien hierdurch nicht tangiert.

Dies entspricht in allen Punkten der Argumentationslinie des VKU, wie sie jüngst auch in einer aktuellen VKU-Broschüre vorgestellt wird. Die Broschüre „Interkommunale Kooperationen in der Wasserwirtschaft“, erarbeitet vom Erfahrungsaustausch Wasser-/Zweckverbände im VKU, gibt den aktuellen Argumentationsstand im Zusammenhang mit den verschiedenen Formen der IKZ wieder und stellt die eindeutige VKU-Position im Zusammenhang mit den erneuten Vorstößen der EU-Kommission dar.

Der VKU begrüßt daher das Votum des Bundesrates. Die Konsultation zum Grünbuch Vergaberecht läuft noch bis zum 18.04.2011. Der VKU wird hier zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame Stellungnahme abgeben.

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