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Bund will keine Löschfahrzeuge zahlen

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Seit Monaten macht sich Unmut unter Deutschlands Feuerwehren breit. Grund ist ein “Entwurf eines Grobkonzeptes zur neuen Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes des Bundes“ von Bundesinnenminister Schäuble. Er wollte auf Druck der allgemeinen Haushaltslage und Forderungen seiner Chefin Angela Merkel in seinem Ressort Geld sparen. Nun versucht er, für eine “Steigerung der Kosteneffizienz” zu sorgen.

Nachdem Schäubles Idee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) einzugliedern nicht funktionierte, versucht er nun den Beitrag des Bundes an Feuerwehrfahrzeugen zu kürzen. Das ist insoweit verwunderlich, da der Bund normalerweise überhaupt keine Feuerwehrfahrzeuge bezahlt.

Aufgabe der Kommunen

Die Feuerwehren sind in Deutschland Sache der Kommunen. Sie sind dafür verantwortlich eine schlagkräftige Truppe zu unterhalten, die den Brandschutz für die Kommune sicherstellen kann und dem Gefahrenpotential und Einsatzaufkommen der Gemeinde entspricht. Deshalb auch haben kleine Gemeinden ihre Dorf-Feuerwehren und Großstädte ab 100.000 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr. Der Bürgermeister ist sozusagen der Chef der Feuerwehr und muss sie auch aus dem Gemeindesäckl zahlen. Zuschüsse für Fahrzeuge erhalten die Freiwilligen Feuerwehren von den Ländern. Städte mit Berufsfeuerwehren erhalten dafür keine Landesmittel.

Wo bleibt der Bund?

Der Bund ist grundsätzlich für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall zuständig und unterhält deswegen den Zivilschutz. Der Schutz der Bevölkerung in Friedenszeiten obliegt den Ländern und nennt sich Katastrophenschutz. Nach dem Ende des kalten Krieges versandete der Zivilschutz, wurde aber nach den Anschlägen des 11. Septembers wieder mehr in den Mittelpunkt gestellt. Die Katastrophenschutzeinheiten der Länder werden vom Bund ergänzend ausgestattet. Das heißt im Klartext, dass ein vom Bund bezahltes Feuerwehrfahrzeug des Katastrophenschutzes (Länder) bei einer Feuerwehr (Kommune) in der Garage steht. Natürlich benutzt die Feuerwehr dieses Fahrzeug für ihre Einsätze. Das hat den Vorteil einer kostenlosen Inanspruchnahme und es fallen nur die Betriebskosten an. Bei der derzeitigen Haushaltslage der Kommunen ein willkommenes Geschenk.

Minister verweist auf Föderalismus

Geht es nach Wolfgang Schäubles Vorstellungen, sollen die Gemeinden zukünftig ihre Fahrzeuge wieder selber zahlen: Der Brandschutz sei ihr Hoheitsbereich, heißt es. Doch das ist nicht unproblematisch, sind doch die Gemeinden oft so pleite, dass sie sich eine benötigte Ersatzbeschaffung gar nicht leisten können. So ist es auch keine Seltenheit, dass in vielen Feuerwehrhäusern Fahrzeuge stehen, die dreißig Jahre oder noch älter sind, aber noch im regulären Einsatzdienst mitfahren. Sollte die Ersatzbeschaffung der Bundesfahrzeuge wegfallen, fürchten viele Feuerwehrleute um die Einsatzbereitschaft ihrer Wehren.
Diese Ängste wies Schäuble in seiner Rede auf dem 3. Deutschen Feuerwehr-Verbandstag in Büsum jedoch ab: „Nach der föderalen Ordnung unseres Grundgesetzes sind die Länder für den Katastrophenschutz zuständig. Die Länder haben insgesamt 42.000 Brandschutzfahrzeuge, die mit den vom Bund beschafften Fahrzeugen vergleichbar sind. Der Bundesanteil liegt also bei knapp vier Prozent. Man sollte also, wie wir im Schwarzwald gelegentlich sagen, die Kirche im Dorf lassen “, äußerte der Minister.

Zum Schaden der Bürger

Fazit: Der Bund muss nicht zahlen, die Länder wollen nicht zahlen und die Kommunen können oft nicht zahlen. Das Resultat ist ein Brandschutz, der in den armen Kommunen nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Im Endeffekt also eine Entscheidung zum Schaden der Bürger. Eigentlich sind Politiker dazu da, den Willen der Bürger zu vertreten und zum Besten des Volkes zu wirken.

Fraglich nur, ob sie beim Anrücken der Feuerwehr mit einem Löschzug der 1970er Jahre anlässlich eines Weihnachtsbaumbrandes im eigenen trauten Heim dann auch noch zufrieden lächeln? Bleibt zu hoffen, dass dieses Kompetenzgerangel im Zuge der Föderalismusreform etwas gelichtet werden kann und dann auch die Kostenfrage zufriedenstellend geklärt wird.

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