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Bremen: Unrechtmäßige Auftragsvergabe

Den Auftrag zur Einführung einer Software für die Sozialhilfe hat die Hansestadt Bremen im Jahr 2006 unrechtmäßig vergeben. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

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Die Hansestadt Bremen hat 2006 einen Auftrag zur Software-Einführung für die Sozialhilfe unrechtmäßig an die Firma Prosoz Herten vergeben. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Juni 2009 (Geschäftsnummer Verg 3/2005 = 810 VK 08/05). Der rechtskräftige Beschluss des OLG Bremen erfolgte in zweiter Instanz nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofes. Das Unternehmen Lämmerzahl hat damit einen drei Jahre währenden Rechtsstreit gewonnen. Wie der Anbieter mitteilt, war die 2006 von der Stadt Bremen beauftragte Software zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht auf dem Markt erhältlich und im Lizenzbereich zu null Euro angeboten worden. Das OLG Bremen sei in seiner Entscheidung nun zu dem Schluss gekommen, dass der Auftrag europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt Bremen habe außerdem die Testläufe, mit denen die Software-Lösungen der mitbietenden Firmen überprüft werden sollten, nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Bei der Bewertung der Firmenangebote seien Merkmale berücksichtigt worden, die in der Ausschreibung nicht enthalten waren.

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