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BGH: Verwendung von Motorsensen am Straßenrand ohne umfassende Schutzmaßnahmen als Amtspflichtverletzung zu werten

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte jüngst klar: Wenn Kommunen den Einsatz von Motorsensen auf Grünstreifen und in Verkehrsnähe dulden, ohne verlässliche Schutzmaßnahmen vor Steinschlag zu unternehmen, verletzen sie damit die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht und haften für etwaige Schäden. Das Aufstellen von Warnschildern reicht keinesfalls, urteilte das Gericht. Der Motorgerätespezialist ECHO hat dieses Problem bereits vor geraumer Zeit erkannt und bietet mit den TÜV-getesteten ECHO-Kreiselscheren eine Lösung für sicheres, steinschleuderfreies Mähen mit der Motorsense.

Das am 4. Juli ergangene Urteil bezieht sich auf den Streit um Schadensersatz wegen Steinschlagschäden,
 die infolge von Mäharbeiten an einem Pkw in Brandenburg entstanden waren. Der Bundesgerichtshof stellte im Urteil (Az. III ZR 250/12) fest, dass ein Amtshaftungsanspruch aus § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG wegen der Beschädigung des Fahrzeugs durch die bei den Mäharbeiten hochgeschleuderten Steine besteht. Die Amtspflichtverletzung sei dadurch begründet, dass der Mitarbeiter der Straßenmeisterei den seitlichen Grünstreifen der Bundesstraße mit einer Motorsense so gemäht habe, dass dabei Steine oder andere Gegenstände auf vorbeifahrende Fahrzeuge fliegen und dieses beschädigen konnten. Das Gericht argumentierte weiterhin, dass dem beklagten Land die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht obliegt und damit auch das Mähen der zum Straßenkörper gehörender Grünstreifen. Bei Wahrnehmung dieser Pflichten sei das Land gehalten, „bei den Mäharbeiten des zum Straßenkörper gehörenden Grünstreifens das Hochschleudern von Steinen und eine Beschädigung von vorbeifahrenden Fahrzeugen so weit wie möglich zu vermeiden“. Auch stellt der Bundesgerichtshof klar, dass der Fahrzeugverkehr vor der Gefahr des Steinschlags keinesfalls durch Schilder und Warnhinweise hinreichend zu schützen sein, da die Verkehrsteilnehmer durch ihre Fahrweise eine Beschädigung ihrer Fahrzeuge infolge hochgeschleuderter Steine schlicht nicht vermeiden könnten.
 
Für die Kommunen steht nur fest: Die vom Gericht vorgeschlagene Lösung einer den Arbeiten folgenden robusten Schutzplane oder das Flankieren der Verkehrsteilnehmer durch ein kommunales Begleitfahrzeug, das als „Schutzschild“ fungiert, wird teuer. Sowohl durch den deutlich erhöhten Personalaufwand als auch durch die gegebenenfalls an den eigenen Fahrzeugen hervorgerufenen Steinschlagschäden.
 
Die technisch verlässlichste Lösung für dieses Problem bieten die Motorsensen mit Kreiselscheren von ECHO. Sie verhindern, dass Steinschlag beim Mähen mit der Motorsense überhaupt entsteht und können so folgerichtig als die sicherste Schutzmaßnahme betrachtet werden. Die Produktinnovation hat bereits zahlreiche Kommunen im gesamten Bundesgebiet überzeugt. Durch die gegenläufigen Schneideblätter lässt sich mit der Kreiselschere ohne die Gefahr von Steinschlag mähen, wie auch der TÜV Rheinland mit einem Produkttest belegen konnte.
 
Die gesamte Modellübersicht, weitere Produktinformationen, Details zum TÜV-Test sowie anschauliches Videomaterial finden interessierte Leser auf dieser Website: <link http: www.echo-motorgeraete.de kreiselscheren>www.echo-motorgeraete.de/kreiselscheren

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