Bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen und -geräten müssen öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht beachten. Häufig fehlen jedoch Kenntnisse über die Vorgaben bei der Beschaffung von Lieferleistungen. Die Einholung von drei Angeboten ersetzt beispielsweise nicht automatisch ein Ausschreibungsverfahren gemäß § 97 und § 119 GWB. Zudem müssen je nach Bundesland spezifische Wertgrenzen beachtet werden, um die geeignete Verfahrensart zu wählen. Oft fehlt das technische Know-how, das in Bau- und Betriebshöfen vorhanden ist, in den übergeordneten Verwaltungen wie dem Bauamt, die für Ausschreibungen zuständig sind. Angesichts der deutlichen Unterschiede zwischen dem Vergabeverfahren für Lieferleistungen und dem für Bauleistungen empfehlen die Experten der BFG GmbH, sich von externen, erfahrenen Dienstleistern unterstützen zu lassen, um vergaberechtliche Verstöße zu vermeiden.
BFG bietet einen unkomplizierten und reibungslosen Ablauf, von der Ausschreibung bis zur Endabnahme, auf Kundenwünsche abgestimmt. Seit mehr als zehn Jahren erstellt das Unternehmen deutschlandweit Ausschreibungen für Kommunen und Landkreise und betreut das komplette Vergabeverfahren.
Das Beratungskonzept umfasst:
• Vergabegerechte technische Leistungsbeschreibung
• Erstellung der kompletten Vergabeunterlagen gemäß VgV, VOL/A bzw. UVgO
• Auswertung der Angebote
• Erstellen eines Vergabevorschlages
• Erstellen der Absageschreiben und der Bestellschreiben
• Erstellen des Vergabevermerks
• Auf Wunsch: Abnahme vor Ort