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Betriebssicherheitsverordnung – was Sie wissen müssen

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Deutsche Gesetze und Verordnungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit stehen seit einigen Jahren in einem Reformprozess, der noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Hintergrund sind einerseits neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Überarbeitung erforderlich machen. Andererseits stehen viele Anpassungen an das EU-Recht an.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fasst die betrieblichen Regeln für Arbeitsmittel und Anlagen zusammen und deckt damit praktisch alle technischen Felder der betrieblichen Sicherheit ab.

Deutlich wird in der BetrSichV – wie in anderen Bereichen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – der Trend zur Deregulierung: Unternehmen erhalten mehr Spielräume für die individuelle Gestaltung von Arbeitssicherheit, müssen im Ernstfall aber eher haften, wenn es zu Unfällen o. Ä. kommt. Herzstück der Anforderungen an den Unternehmer ist die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung, die die jeweiligen Basisdaten für das betriebliche Schutzkonzept liefert.
Dazu sind grundsätzlich drei Schritte erforderlich:

1. Die Gefährdung ermitteln und bewerten.
2. Den „Stand der Technik“ als Sicherheitsmaßstab nutzen.
3. Auf die Gefährdung abgestimmte Schutzmaßnahmen ermitteln und deren Wirksamkeit regelmäßig prüfen.

Leitlinien helfen bei der Umsetzung Um den Betrieben praktische Hilfen bei der Umsetzung der BetrSichV zu geben, veröffentlicht der „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, die bei Bedarf ergänzt und korrigiert werden.
Korrekturen oder Streichungen ergeben sich zum Beispiel, wenn Inhalte in einer neu veröffentlichten Technischen Regel für Betriebssicherheit behandelt werden oder wenn die in der BetrSichV genannten Übergangsfristen verstrichen sind. Auch Anregungen von Praktikern nimmt man gerne auf, um den Betrieben möglichst eindeutige Interpretationen der BetrSichV vorgeben zu können.
Aktueller Stand der Leitlinien ist die 3. überarbeitete Auflage von 2008 (LV 35), die eine Übersicht über sieben neue sowie den Hinweis auf fünf gestrichene und 21 geänderte Leitlinien enthält.

<link http: lasi.osha.de docs lv35.pdf>

lasi.osha.de/docs/lv35.pdf


Die mehr als 100 Leitlinien sind in sechs Bereiche gegliedert:
A Arbeitsmittel allgemein
B Überwachungsbedürftige Anlagen
C Druckanlagen
D Aufzugsanlagen
E Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
F Anlagen für entzündliche, leicht oder hoch entzündliche Flüssigkeiten
Zwar wurden bis heute schon für wesentliche Bereiche (u. a. Anforderungen an befähigte Personen, mechanische und elektrische Gefahren, Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung, Prüfungen und betrieblicher Explosionsschutz) Technische Regeln veröffentlicht.
Bis zur vollständigen Ablösung des „alten“ Regelwerks aber wird es noch dauern, wahrscheinlich mindestens bis zum Jahr 2012.
<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit betriebssicherheitsverordnung.html>

www.diemer-ing.de/arbeitssicherheit/betriebssicherheitsverordnung.html

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