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Betriebsarzt DGUV Vorschrift 2

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Betriebsarzt DGUV Vorschrift 2
Betriebsärztliches Handeln
Häufig wird der Betriebsarzt, besonders in Klein- und Mittelbetrieben, als reiner Kostenfaktor gesehen. Dies besonders, da eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung besteht und der Sinn dieser Maßnahme nicht gesehen wird.

Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber unmittelbar. Die Tätigkeit des Betriebsarztes im Unternehmen und seine Mittlerfunktion zwischen Belegschaft und Betrieb ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur und Ausdruck der Fürsorge für die Beschäftigten.

Diese Fürsorge trägt wesentlich zur Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen bei. Durch seine Tätigkeit fördert der Betriebsarzt die Gesundheit der Mitarbeiter und unterstützt die sichere und menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Dies reduziert Störungen im Betrieb, optimiert die Arbeitsabläufe und fördert die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Das Ziel des Unternehmens, mit gesunden und leistungsfähigen Beschäftigten den Erfolg zu sichern, wird somit vom Betriebsarzt mitgetragen und unterstützt. Dies wird erreicht durch

◦Betriebsrisiken zu mindern,
◦Folgekosten für das Unternehmen zu vermeiden,
◦Rechtssicherheit durch die Erfüllung rechtlicher Vorgaben herzustellen,
◦Schutzziele mit geeigneten, effizienten Maßnahmen zu erreichen.
◦Arbeitsorganisation, Arbeinehmerunterweisung,
◦Einkauf oder Gebrauch geeigneter persönlicher Schutzausrüstung,
◦Gefahrstoffen,
◦medizinischen Maßnahmen (Untersuchungen, Prophylaxe),
◦der Rettungskette bei Notfällen, Havarien,
◦Schutzmaßnahmen, alternativen Verfahren, Werkstoffen, Werkzeugen

Zusammenfassung von Vorsorge
Unser Betriebsarzt fasst arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll zusammen, vermeidet dadurch Doppeluntersuchungen, reduziert Abwesenheitszeiten der Beschäftigten und organisatorischen Aufwand.

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