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Bedienerausweis für Teleskoplader nach Vorgaben der DGUV

Merlo Deutschland schult nach Vorgaben der DGUV

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Danach ist der Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopladern ab sofort verpflichtend. Merlo Deutschland meldet: „Wir bilden seit Jahren nach den nun neuen DGUV-Richtlinien aus. Die über 1.000 bisher durch uns geschulten Anwender besitzen bereits den jetzt vorgeschriebenen ´Führerschein für Teleskoplader´.“ Auf der bauma informiert das Unternehmen über seine Praxis-Seminare.  

Bremen: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) überwacht Unfälle mit allen Arten von Hebezeugen. Jährlich erstellt sie Statistiken und wertet die Angaben aus. Sie ist das treibende Organ auf dem Weg, Anwender bei Arbeiten mit Maschinen sicherer zu machen. Aktuell veröffentlichte sie neue Vorgaben für alle Teleskoplader. Mit dem Ende April 2016 gültigen Qualifizierungsgrundsatz 308-009 legt sie unter anderem die Standards der Bediener-Schulungen fest. Danach müssen Anwender den Bedienerausweis, den sogenannten Führerschein für Teleskoplader, besitzen. Er wird mit einer laut DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle Nutzer verbindlich.

Der aktuelle Grundsatz regelt den Einsatz der Teleskope im Betrieb. Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr benötigt der Nutzer weiterhin ebenfalls einen gültigen Führerschein gemäß Einteilung der Klassen nach Fahrerlaubnisverordnung.

Joachim Gosemann, Sachverständiger und Sicherheitsbeauftragter bei Merlo Deutschland, sagt: „Neu ist die Gültigkeit der DGUV-Vorschrift für alle Branchen, das heißt auch die Landwirtschaft. Generell fällt jeder gewerblich produzierende Betrieb ab einem Angestellten unter die Auflagen. Es existiert nur ein sehr enges Fenster an Ausnahmen. Lediglich der Landwirt ohne einen Angestellten, der den Teleskopen selber nutzt, zählt dazu. Über seine Pflicht zur Risikobewertung kann er die Notwendigkeit eines Bedienerscheins eigenständig einschätzen.“

Holger Trautmann ist Schulungsreferent bei Merlo Deutschland. Um die große Nachfrage nach den intensiven ein bis vier Tage dauernden Lehrgängen zu bewältigen, hält er viele Termine bereit. Er unterrichtet in Bremen und soweit möglich bei Kunden vor Ort. Zudem setzt der Trainer auf Kooperationen und schafft ein Netz an Ausbildern. Trautmann: „Mit dem Merlo Seminarkonzept schützen wir Anwender deutschlandweit. Unsere Schulungen entsprechen seit Jahren den nun verbindlichen DGUV-Vorgaben. Folgen Kunden unseren Vorschlägen, sind sie rechtlich und persönlich auf der sicheren Seite. Nur gesunde, gut ausgebildete Fahrer sorgen zusammen mit regelmäßig getesteten und gewarteten Maschinen für wirtschaftliche Einsätze.“

Bei Merlo Deutschland kann jeder ab 18 Jahren bei körperlicher und geistiger Eignung an den Kursen teilnehmen. Trautmann weiter über die Nachfrage nach den Seminaren: „Vor kurzem begrüßten wir den 1.000sten von uns geschulten Merlo Bediener. Tausend Menschen mehr, die um ihre Sicherheit wissen, die die Teleskop-Technik fachgerecht einsetzen. Ein schöner Erfolg für uns natürlich, aber im Kern für den Anwender und den Kunden.“

Mit Blick auf die Vermieter von Teleskopladern berichtete Bernd Zimmermann aus dem Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz (IAG) Merlo Deutschland gegenüber von der rechtlich sicheren Handhabung mit dem Bedienerausweis. Der Vermieter habe laut Zimmermann die Aufgabe, seine Mietkunden über die Notwendigkeit des Dokuments in Kenntnis zu setzen. Er empfiehlt, den Führerschein-Punkt schriftlich im Mietvertrag und/oder Übergabeprotokoll festzuhalten und sich somit diese erfolgte Information durch den Kunden bestätigen zu lassen.

Alle wesentlichen Eckpunkte und Neuerungen fasste Merlo Deutschland in der Broschüre „Sicherheit im Umgang mit Teleskopmaschinen 2016“ zusammen. Die Inhalte und das PDF stehen im Internet zum Lesen und Herunterladen unter <link http: www.merlo.de schulung>www.merlo.de/schulung bereit. Druckexemplare versendet das Unternehmen bei Anfrage kostenfrei. Auf Merlos bauma-Stand im Freigelände FS 1008/3 können sich Besucher über das Thema und die Schulungsbausteine informieren.

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