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BDI und BDE: Kommunen verhindern Wettbewerb

BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

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„Im Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand müssen für alle Beteiligten gleiche Bedingungen gelten.“ Das forderte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann am Dienstag (3. Juli 2007) auf dem gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) veranstalteten Kongress „Daseinsvorsorge im Wettbewerb – Dienstleistungen mit Zukunft“. Ein privates Unternehmen sei nicht zwangsläufig das bessere. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die Privatwirtschaft hochwertige Leistungen zu attraktiven Preisen in der Regel wesentlich effizienter erbringe als die öffentliche Hand. „Anders als die öffentliche Hand steht die Privatwirtschaft unter einem permanenten Wettbewerbsdruck, der zu einer stetigen Optimierung des Leistungsangebotes führt“, so der BDI-Präsident.

Peter Hoffmeyer, Präsident des BDE, äußerte sich besorgt über die seit mehreren Jahren zu beobachtenden Beispiele zur Verstaatlichung privatisierter Bereiche. Gerade in Sparten wie der Abfallent- oder Energieversorgung behaupteten Kommunen, die zuvor bereits von Privaten erbrachte Leistungen sicherer und kostengünstiger anbieten zu können. Dies sei ein Trugschluss. Kosteneinsparungen würden auf dem Rücken der Privatwirtschaft ausgetragen und damit letztlich teurer erkauft. „Die Umsatzsteuerprivilegierung von öffentlich-rechtlichen Unternehmen verzerrt den Wettbewerb massiv zu Lasten der Privatwirtschaft“, so Hoffmeyer. Obwohl das föderale Finanzverfassungssystem die Besteuerung der öffentlichen Hand verlange, wie der Bundesrechnungshof schon 2004 deutlich gemacht habe, halte der Bund an der Umsatzsteuerbefreiung für öffentliche Unternehmen fest. „Viele Kommunen umgehen bei Leistungen der Daseinsvorsorge den Wettbewerb, indem sie auf öffentliche Ausschreibungen verzichten und Aufträge untereinander vergeben. Dadurch wird der privaten Wirtschaft ein für alle Mal die Erbringung der Dienstleistungen entzogen“, so BDE-Präsident Hoffmeyer.

Als weiteren besorgniserregenden Trend bezeichnete BDI-Präsident Thumann die Überdehnung des kommunalen Selbstverwaltungsauftrags. „Durch das Subsidiaritätsgebot für die wirtschaftliche Betätigung sind den Kommunen eigentlich enge Grenzen gesetzt. Wenn Gemeinden der Ansicht sind, dass ein öffentlich-rechtliches Unternehmen eine bessere und nachhaltigere Dienstleistung anbieten kann als ein privates Unternehmen, dann soll es den Nachweis dafür erbringen. An diesem Nachweis fehlt es aber“, so der BDI-Präsident.

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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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