Bayern hat jetzt ein neues, noch stärker leistungsorientiertes Dienstrecht für seine rund 200.000 Beamten/innen auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt des umfangreichen Gesetzespakets zum Neuen Dienstrecht stehen u. a. eine neue leistungsorientierte Laufbahnverordnung, geänderte Besoldungsstrukturen und die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67 Lebensjahre.
Eckpfeiler des Gesetzentwurfes sind die weitere Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht und die Flexibilisierung der bislang relativ starren Laufbahnvorschriften. Das stärkt die Verwendungsbreite und bietet bessere Karrierechancen. Finanzminister Georg Fahrenschon erklärte: "Wir verlangen Leistung von unseren Beamtinnen und Beamten und wir honorieren sie auch. Davon profitieren die Beamtinnen und Beamten ebenso wie unsere Bürger." Das Regelungswerk umfasst eine vollständige Neuregelung des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie Änderungen vor allem im Beamtenstatusrecht.
Die wichtigsten Schwerpunkte sind laut Finanzminister Fahrenschon:
- Einführung einer "Leistungslaufbahn" mit vier Qualifikationsebenen: In der neuen Leistungslaufbahn geht der jetzige einfache, mittlere, gehobene und höhere Dienst auf. Mit der durchgehenden Leistungslaufbahn werden das Leistungsprinzip gestärkt und leistungsstarke Beamte von den überflüssigen Fesseln der Laufbahngruppen befreit. Der Einstieg in die neue Laufbahn erfolgt nach Vor- und Ausbildung, um den hohen Qualitätsanspruch der bayerischen Verwaltung zu sichern. Konsequenz der Leistungslaufbahn ist auch eine umfassende Umstrukturierung der bisherigen "Verwendungsaufstiege" in ein System der modularen Qualifizierung. Dies bietet die Möglichkeit, die Beamten/innen zeitlich und inhaltlich noch gezielter zu qualifizieren und der beruflichen Erfahrung einen höheren Stellenwert zu geben. Das Laufbahnsystem wird insgesamt unbürokratischer. Durch die Zusammenfassung verwandter Aufgabenfelder zu insgesamt sechs Fachlaufbahnen statt bisher rund 300 entfällt ein Großteil der verwaltungsaufwendigen und mobilitätshemmenden Laufbahnwechsel.
- Stärkung der Leistungsorientierung und des Leistungsprinzips: Die Regelungen zu flexiblen Leistungselementen wie Leistungsprämien und Leistungsstufen werden fortgeführt und weiterentwickelt. Gute Leistungen sollen in Zukunft vor allem durch bessere Beförderungsmöglichkeiten honoriert werden. Deshalb wurden - zum Teil schon mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 und überwiegend für den Bildungsbereich - eine Vielzahl von neuen Beförderungsmöglichkeiten wie sogenannte funktionslose Beförderungsämter eingerichtet. Die Leistung der bayerischen Beamten/innen wird ferner gestärkt durch die Ersetzung des Besoldungsdienstalters durch Anknüpfung an tatsächlich geleistete Dienstzeiten. Für leistungsschwächere Beamtinnen und Beamte werden Anreize geschaffen, ihre Leistungen künftig zu steigern. Das Aufrücken in den neuen Erfahrungsstufen soll in Zukunft davon abhängen, dass die erbrachten Leistungen Mindestanforderungen entsprechen, die in einer Leistungsfeststellung ausdrücklich niedergelegt werden müssen.
- Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67 Lebensjahre: Die Anhebung der Regelaltersgrenze bringt nicht nur eine Angleichung an das Rentenrecht, sondern trägt dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Versorgungssysteme aufrecht zu erhalten und einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die lange Übergangsdauer bewirkt, dass die vollständige Anhebung der Altersgrenzen erst im Jahre 2031 zum Tragen kommt. Zugleich sind für langjährige Dienstzeiten wie im Rentenrecht und bei besonders belastenden Schichtdiensttätigkeiten Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Quelle: innovative-verwaltung.de