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Bauhofmitarbeiter durften privat Geräte leihen

Entschieden in Kowalski-Ära: In der Barsbütteler Verwaltung konnten auch die Computer fürs Internetsurfen genutzt werden.

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Das wäre doch praktisch, wenn die Mitarbeiter der Firma Hako in ihrer Freizeit die Produktionsanlagen nutzen könnten, um sich ihren eigenen Rasenmäher zusammenzuschrauben. Oder wenn die Minimax-Kollegen an freien Tagen in der Firma ihre Feuerlöscher herstellen und dann privat verkaufen dürften. Das alles geht natürlich nicht. Aber in Barsbüttel, im Bauhof der Gemeinde, ging das schon. Dort konnte jeder Mitarbeiter die Werkzeuge, Materialien, Fahrzeuge und Einrichtungen auch privat nutzen - und zwar kostenlos. Verheimlichen musste er es nicht: Es war offiziell erlaubt.

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises gefiel das nicht: Die private Nutzung und gar eine "entschädigungsfreie Nutzung" sollten "möglichst ausgeschlossen" sein. So steht es jetzt in dem Prüfbericht, der der Ahrensburger Zeitung vorliegt (wir berichteten).

Der jetzige Bürgermeister Thomas Schreitmüller erfuhr erst im Oktober von der Ausleihpraxis - durch einen dummen Zufall. Ein Bauhofmitarbeiter hatte in seiner Freizeit einen Autounfall, und er war mit einem Anhänger des Bauhofs unterwegs. "Das hat mich überrascht", so Schreitmüller. "Was macht der in seiner Freizeit mit unserem Anhänger?" Mittlerweile hat er den "Leihhandel" gestoppt.

Zu verantworten hat den großzügigen Umgang mit Gemeindeeigentum der damalige Bürgermeister Arno Kowalski, der im Dezember 2006 abgewählt worden war. Wie häufig er den privaten Gebrauch von Kreissäge, Kleinbagger oder Rasenmäher gestattet hat, konnte gestern im Rathaus niemand sagen. Tatsache ist, dass Kowalski schon immer eine besonders innige Beziehung zum Bauhof nachgesagt wurde. Als es im Jahr 2005 um seine vorzeitige Abwahl ging, hatte die Wählergemeinschaft BKA in einem Flugblatt behauptet, der Bürgermeister habe den Garten seiner Mietwohnung von Bauhofmitarbeitern herrichten lassen. Kowalski widersprach, leitete aber keine rechtlichen Schritte gegen die BKA ein.

Für den Bauhof gibt es eine Dienstanweisung vom 29. Dezember 2003. Damit wird die private Nutzung der Geräte, Fahrzeuge und sonstigen Einrichtungen legalisiert. Im Rathaus war das offenbar nur einem kleinen Kreis bekannt. Mit einem Formular konnten die Bauhofmitarbeiter den privaten Einsatz der Gerätschaften beantragten. Unterschrieben werden musste es vom Bürgermeister oder vom Bauhofleiter Mario Thiessen.

Die Dienstanweisung hielt laut Bericht des Gemeindeprüfungsamts auch ein Zuckerstück für Fremdfirmen bereit, die im Auftrag der Gemeinde tätig waren. Auch die durften sich Bauhofwerkzeuge ausleihen - offenbar ebenfalls kostenlos. Verschleiß und Abnutzung waren Fremdworte im Barsbütteler Rathaus.

Ähnlich generös war auch der Umgang mit den Computern im Rathaus geregelt. Auch hier gibt es eine Dienstanweisung, die in der Ära Kowalski entstand - im Juni 2001. Den Mitarbeitern der Verwaltung wird darin gestattet, E-Mail-Postfach und Internet am Arbeitsplatz "in einem angemessenen Umfang" auch privat zu nutzen. Eine Regelung, von der nach Informationen der Ahrensburger Zeitung gerade der Bürgermeister reichlich Gebrauch machte. Nach Ansicht des Gemeindeprüfungsamts sollte diese private Nutzung untersagt werden. Zur Begründung werden rechtliche Probleme angeführt. Auch hier hat Schreitmüller mittlerweile die Anweisung von Kowalski korrigiert.

Die Barsbütteler Verhältnisse sind durchaus ungewöhnlich. In Ahrensburg ist die Nutzung der Dienstcomputer für private E-Mails oder Internetdienste grundsätzlich untersagt. Ebenso ist es den Bauhofmitarbeitern nicht erlaubt, Geräte privat zu nutzen - auch nicht bei Kostenerstattung.

Quelle: abendblatt.de

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