Auch die sonnigsten Menschen unter uns müssen zugeben: Der Sommer ist vorbei. Endgültig. Das fällt einem auf, wenn man gerade in diesen Stunden zum Fenster heraus schaut. Aber schon gleich an klirrende Kälteeinbrüche, Schnee und Glätte auf den Straßen denken? Es scheint angebracht. Je früher, desto besser.
Auf alle Fälle macht das der gemeindliche Bauhof in Bönen – und das ist gut so. Am Freitag, 22. Oktober, findet dort bereits die praktische und theoretische Unterweisung der 24 Mitarbeiter statt, die zum Winterdienst 2010/11 eingeteilt werden sollen. Auch die Arbeitseinteilung für dieses Team wird dann besprochen.
Ab November gilt
Räum und Streupflicht
Auch wenn noch kein Schnee angekündigt ist, so habe die frühe vorbereitende Tätigkeit auf die Wintersaison einen realen Hintergrund, teilt der Bauhof-Verantwortliche und Gärtnermeister der Gemeinde, Roland Melbert, mit. „Ab 1. November besteht gesetzlich Räum- und Streupflicht“, sagt er. Sie sei eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Wegen, welche verhindern solle, dass Passanten ausrutschen und dadurch geschädigt würden. Sie obliege dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast.
Auch das ist wichtig zu wissen: Wird die Räumpflicht schuldhaft nicht beachtet, haftet der Pflichtige unter Umständen für die Folgen von möglichen Unfällen.
In der Regel beginnt der Winterdienst für Privatleute werktags um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr, und endet um 20 Uhr. Wenn es in Bönen schneit beziehungsweise wenn Gehwege und Straßen durch den Frost spiegelglatt sind, dann machen sich die zum Winterdienst eingeteilten Mitarbeiter des Bauhofs bereits morgens in aller Herrgottsfrühe um 4 Uhr auf den Weg, um die Mitbürger vor Eis, Schnee und Glätte und Rutschschäden zu schützen, auch wenn es 100-prozentige Sicherheit nicht gebe.
Der Winterdienst der Gemeinde sehe der kalten Jahreszeit entspannt entgegen, versichert Roland Melbert. Nicht zuletzt deshalb, weil der Bauhof der Gemeinde in Sachen Mensch, Material und Maschine gut aufgestellt sei. Die Streufahrzeuge seien in guter Verfassung. Das Sachwarenlager sei gut ausgerüstet, zudem wurde das große Lager erweitert und gut mit Streusalz gefüllt.
Quelle: www.derwesten.de