Partner

Auswahl und Ausbildung Unterweisung von Fahrern Grundsatz BGG 925 Mitgänger-FFZ

Lesedauer: min

Genaue Angaben zur Ausbildung macht der Berufsgenossenschaft
liche Grundsatz BGG 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Danach darf der Unternehmer mit dem selbständigen Steuern von FFZ mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.

<link http: www.diemer-ing.de seminare as_07_04.htm>

www.diemer-ing.de/seminare/as_07_04.htm


Die Fahrer müssen ihre Befähigung nachgewiesen haben und schriftlich beauftragt werden. Die Ausbildung der Flurförderzeugfahrer gliedert sich in einen allgemeinen und einen betrieblichen Teil, die durch spezielle Zusatzausbildungen ergänzt werden können.

Da sich die betriebliche Ausbildung auf die Gegebenheiten des jeweiligen Einsatzortes bezieht, kann sie nur im Betrieb selbst durchgeführt werden.
<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit mitarbeiterunterweisungen.html>Für FFZ ohne Fahrersitz oder Fahrerstand, die ein daneben gehender Bediner steuert (Mitgänger-FFZ), reicht eine Unterweisung am Gerät aus. Allerdings sollte der Auftrag auch schrift lich festgehalten sein.

Wir führen für Sie die Unterweisung “vor Ort” in Ihrem Betrieb durch.
Mitarbeiterunterweisungen Arbeitsschutzgesetz § 12 ArbSchG BGV A1 § 9 BetrSichV

[0]
Socials

AKTUELL & SCHNELL INFORMIERT