Ein hohes Bewusstsein für Arbeitssicherheit setzt sich in deutschen Unternehmen immer stärker durch. Methodisch-didaktisch neue Lehrmethoden sowie aktuelle Lehrinhalte auf dem Stand der Technik sorgen für mehr Rechtssicherheit und unfallfreies Arbeiten. Olaf Gottschalk, Ausbilder für Bediener von Bagger, Kran und Stapler, trägt aufgrund seiner Wissensvermittlung zu besserem Verständnis, zu Akzeptanz und zu nachhaltiger Wirkung bei. Mittels verschiedener Medien verdeutlichen sein Team und er anschaulich und abwechslungsreich. Durch das bessere Einschätzen von Situationen, aktivere Beobachtung des Arbeitsumfeldes oder Erkennen von Gefahren handelten die Mitarbeiter schneller und verhinderten somit Unfälle, Ausfallzeiten und Schlimmeres, teilte der Fachmann mit.
Gerätehersteller sicherten sich rechtlich in den Bedienungsanleitungen durch Hinweise in der Handhabung ab mit der Warnung: „Nur ausgebildetes und dazu befugtes Personal darf das Fahrzeug bedienen“, ließ Gottschalk wissen. Doch, was verlange der Gesetzgeber bzw. die DGUV (ehem. BG)? Mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die seit 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist, gilt in der Neufassung: „Der Unternehmer hat die für bestimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifizierungsanforderungen zu berücksichtigen“; DGUV V 1 § 7 Satz 2.
Für Betriebsleiter, Betriebsinhaber und Verantwortliche bedeute dies in der Praxis: Ausbildung oder Unterweisung sei abhängig vom Arbeitsmittel, der Art sowie dem Umfang der Tätigkeit, klärte der Experte im Weiteren auf. Unternehmer und Vorgesetzte seien verpflichtet, eine „ausreichende Schulung der Bediener und Helfer“ zu gewährleisten. Auch um Haftungsfragen zivil-, straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlicher Art zu umgehen. Regressansprüche aus dem Sozialversicherungsrecht würden von den Berufsgenossenschaften ebenfalls geprüft.
Gottschalk bildet Bediener von Flurförderzeugen der Bauarten Gabelstapler, Sonderbauarten wie Schubmaststapler, Wagen und Schlepper sowie besondere Anbaugeräte aus. Für Teleskoplader wurde im April 2016 eine eigene Kategorie geschaffen. Arbeitssicherheit für Kranbediener, Hubarbeitsbühnen-, Radlader- und Baggerfahrer werden basierend der von der DGUV vorgeschriebenen Inhalte und Bildungszeiten ausgebildet. Außerdem bildet der Experte auch direkt in Unternehmen aus – falls gewünscht.