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ARBEITSSCHUTZ Stromunfälle vermeiden – sicher an elektrischen Einrichtungen arbeiten

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln können gefährliche Situationen eintreten. Deshalb dürfen solche Arbeiten nur von „Elektrofachkräften“ oder „elektrotechnisch unterwiesenen Personen“ unter Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln – 1. Freischalten, 2. Gegen Wiedereinschalten sichern, 3. Spannungsfreiheit feststellen, 4. Erden und Kurzschließen, 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken – ausgeführt werden.

Lesedauer: min | Bildquelle: Tischendorf, Adobe Stock
Von: Markus Tischendorf

Gemäß der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ werden an Elektrofachkräfte folgende Anforderungen gestellt:

  • fachliche Ausbildung
  • Kenntnisse und Erfahrungen
  • einschlägige Normenkunde
  • Fähigkeit, übertragende Arbeiten zu beurteilen
  • Fähigkeit zum Erkennen von Gefahren

In der Regel erfüllen die fachliche Ausbildung Personen mit einer elektrotechnischen Berufsausbildung, staatlich geprüfte Elektrotechniker, Industrie- und Handwerksmeister sowie Diplom-Ingenieure, Bachelor oder Master des Fachgebietes Elektrotechnik. Eine Elektrofachkraft für alle Arbeitsgebiete kann es nicht geben.

Beispiel: Ein Beschäftigter, der bisher als gelernter Kfz-Elektriker gearbeitet hat, darf trotz seiner Qualifikation nicht ohne Weiteres Elektroarbeiten an einer Hausinstallation durchführen.

Der Begriff Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 ist gedanklich immer mit dem Zusatz „geeignet für ein bestimmtes Arbeitsgebiet“ zu verbinden.

Regeln werden oft missachtet

Nach Auskunft des „Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle“ der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Köln wird besonders gegen die erste (Freischalten) und dritte (Spannungsfreiheit feststellen) Sicherheitsregel verstoßen. Der Statistik zufolge kontrollieren Elektrofachkräfte bei fast jedem dritten Schadensereignis die Spannungsfreiheit an der Einsatzstelle nicht. Bei jedem vierten Stromunfall wird die Anlage erst gar nicht freigeschaltet. Dabei sollte jeder Fachkraft bekannt sein, dass selbst 230-Volt Wechselspannung zu lebensbedrohlichem Herzkammerflimmern führen kann. Außerdem werden Stromunfälle im Niederspannungsbereich mit kurzen Durchströmungszeiten (sog. Wischer) häufig unterschätzt. Schließlich bleiben sie oft ohne gesundheitliche Folgen, werden dem Arbeitgeber nicht gemeldet und führen nicht zu einer medizinischen Abklärung.

Achtung: Nach einem Stromunfall ist der Verunfallte einem Arzt vorzustellen, selbst wenn scheinbar keine Verletzung erkennbar ist. Die Entscheidung über eine stationäre Behandlung obliegt dem behandelnden Arzt.


Wie wirkt Strom auf den Körper?

Die schädigende Wirkung des elektrischen Stroms ist abhängig von:

  • der Stromstärke,
  • der Stromart (d.h. Gleich- oder Wechselspannung) und
  • der jeweiligen Frequenz.

Außerdem beeinflussen der Körperwiderstand, die Dauer des Stromflusses, der Stromweg und die Kontaktfläche über die Verletzungsschwere. Wechselstrom ist wegen seiner ständigen Polaritätswechsel gefährlicher als Gleichstrom, die Gefahr von Herzrhythmusstörungen bis hin zu Herzkammerflimmern ist hier besonders groß. Gleichstrom kann zu kurzeitigen Muskelkontraktionen und zum Verkrampfen der Muskulatur führen. Fließt der Strom über die Hände, kann die Muskulatur krampfen. Ein „Klebenbleiben“ an stromführenden Teilen ist genauso möglich wie Abrisse von Muskeln und Sehnen. Besonders gefährlich ist der Stromfluss über den Oberkörper (z.B. Brust zu Rücken). Dadurch können Atemprobleme, Lungenschäden und Funktionsstörungen des Herzens eintreten. Herzkammerflimmern ist besonders gefährlich und kann zum plötzlichen Herztod (ähnlich einem Herzinfarkt) führen.

Wenn jede Sekunde zählt

Nach einem Stromunfall ist schnelle Hilfe erforderlich, denn die ersten Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes können über Leben oder Tod entscheiden. Mit jeder verlorenen Minute sinkt die Überlebenschance des Patienten mit Herzkammerflimmern um etwa zehn Prozent. An erster Stelle steht jedoch immer der Selbstschutz. Zunächst muss der elektrische Stromkreis unterbrochen werden, beispielsweise durch:

  • Abschalten des Gerätes,
  • Ziehen des Netzsteckers oder
  • Herausnehmen der Sicherung.

Ist das nicht möglich, muss die verunfallte Person mithilfe eines nicht leitfähigen Gegenstandes (z.B. aus Holz) vom Stromkreis getrennt werden. Der Rettende muss auf einen isolierten Standplatz achten und darf keine anderen Gegenstände berühren. Bei Hochspannung darf der Strom nur von einer „autorisierten Elektrofachkraft“ abgeschaltet werden. Nach Absetzen des Notrufes – Hinweis auf Stromunfall nicht vergessen – ist mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu beginnen. Bei Bewusstlosigkeit ist die verletzte Person in eine stabile Seitenlage zu bringen. Bei Atemstillstand: Sofort Atemspende leisten. Liegt ein Herzstillstand vor, ist zusätzlich eine Herzdruckmassage durchzuführen. Die Wiederbelebungsmaßnahmen sind ohne Unterbrechung auszuführen, bis die Atmung und der Puls wieder einsetzen oder der Rettungsdienst eintrifft.

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Automatisierte Externe Defibrillation (AED)

Herzkammerflimmern nach einem Stromunfall ist eine der häufigsten Ursachen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Durch die Stromeinwirkung ist die Reizbildung bzw. -leitung im Herzen behindert, der Herzrhythmus gestört. Weil das Herz kein Blut beziehungsweise keinen Sauerstoff mehr zu den lebenswichtigen Organen transportiert, kommt es zum Absterben von Zellen im Organismus. Bereits nach wenigen Minuten sterben erste Gehirnzellen ab. Schon wenige Sekunden nach Eintritt des gefürchteten Herzkammerflimmerns tritt Bewusstlosigkeit ein, danach setzt die Atmung aus.

Merke: Selbst im günstigsten Fall kann es etwa zehn Minuten dauern, bis der Notarzt eintrifft. Der Einsatz eines AED bis zum Eintreffen der Rettungskräfte kann Leben retten.

Betriebliche Erste-Hilfe-Organisation

Für Betriebe ist die Bereitstellung von AED-Geräten (gesetzlich) nicht vorgeschrieben. Ob ein AED im Unternehmen angeschafft wird oder nicht, hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung selbst zu beurteilen. Entscheidend für die Anschaffung sind unter anderem die Betriebsgröße, das Alter der Beschäftigten, Publikumsverkehr sowie besondere Gefährdungen (z.B. Elektroarbeiten). Der Kaufpreis beträgt etwa 1.000 Euro je Gerät. Zusätzlich ist mit Folgekosten für Wartung, Pflege und Zubehör (z.B. Elektroden) zu rechnen. Unbegründet ist die häufig geäußerte Sorge einer AED-Fehlanwendung, weil die Geräte einfach zu bedienen sind. Mithilfe einer modernen Sprachsteuerung wird der Nutzer entsprechend instruiert. Da sich die Geräte selbst überwachen, ist eine versehentliche Abgabe eines Elektroschocks ausgeschlossen.

Ersthelfer werden üblicherweise während ihrer Aus- und Fortbildung zur Ersten-Hilfe in der generellen AED-Anwendung geschult. Inhalte sind:

  • gerätespezifische Details,
  • individuelle Einsatzbedingungen und
  • die Integration der Defibrillation in das betriebliche Notfallmanagement.

Mit der Unterweisung kann der Arbeitgeber geeignete Personen wie zum Beispiel den Betriebsarzt oder medizinisches Personal beauftragen.

Merke: Jeder Beschäftigte im Betrieb muss regelmäßig über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen unterwiesen werden.

Ausführliche Informationen zum Einsatz eines AED können der Bedienungsanleitung des Herstellers sowie der DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ entnommen werden.

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