Verkehrsrechtliche Genehmigungen
Absperrgeräte für die Absicherung von Baustellen
Zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum können
- retro-reflektierende Verkehrszeichen,
- Absperrschranken, Absperrschrankengitter,
- Leitbaken, Warnbaken, Leitplanken,
- Leitkegel und
- fahrbare Absperrtafeln
zum Einsatz kommen. Sie werden bei Bedarf zusätzlich ergänzt durch Lichtsignalanlagen, Warnleuchten und / oder Warnposten.
Obwohl die Pflicht zur Absicherung der Baustelle beim bauausführenden Unternehmer liegt, kann dieser die Abwicklung der Baustellensicherung an Firmen übertragen, die sich hierauf spezialisiert haben. Dies ist oft der Fall, wenn umfangreiche und aufwendige Arbeitsstellen eingerichtet werden müssen oder die erforderlichen Absperrgeräte selbst nicht zur Verfügung stehen. Warnposten besitzen die Aufgabe, Beschäftigte auf der Baustelle sowie Dritte auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen, ohne jedoch Verkehrsregelungen vorzunehmen.
Die Fahrzeugkonturen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind mit reflektierenden Warnmarkierungen zu versehen. Maschinenkennleuchten für gelbes Blinklicht sind – sofern vorhanden – bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum einzuschalten. Bei Tätigkeiten längerer Dauer muss der in der verkehrsrechtlichen Anordnung namentlich genannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter die Arbeitsstelle mindestens zweimal arbeitstäglich kontrollieren,
- bei Tagesanbruch und
- nach Eintritt der Dunkelheit.
An arbeitsfreien Tagen ist die Baustelle mindestens einmal je Schicht zu kontrollieren. Durch Unwetter oder Sturm darf die Baustellensicherheit nicht beeinträchtigt werden, hier sind anlassbezogene Kontrollen zu organisieren und auszuführen. Verkehrstechnische Kontrollen sind ausnahmslos zu dokumentieren. Die hierfür erforderliche Fachkunde für verantwortliche Beschäftigte zur Verkehrssicherung von Baustellen gemäß MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen von Straßen) kann in speziellen Fachseminaren erworben werden. Berufsgenossenschaften und andere Ausbildungsträger bieten derartige Seminare ganzjährig im gesamten Bundesgebiet an.