- nach G 42 (Grundsatz Infektionsgefährdung) – allgemeiner und spezieller Teil
- durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
- vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit
- Führung einer Gesundheitskartei
- Aufbewahrung der ärztlichen Bescheinigungen