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Änderungen der Rahmenbedingungen für gewerbliche Abfallsammlung nicht auf die lange Bank schieben

VKS im VKU veröffentlicht Gutachten zur Zukunft der Hausmüllentsorgung

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„Zweifellos haben wir mit unserem Gutachten nachdrücklich begründet, dass die Hausmüllentsorgung in kommunale Hände gehört, und dass dies auch europarechtskonform geregelt werden kann“, äußerte sich der Vorstandsvorsitzende des VKS im VKU, Dr. Rüdiger Siechau, zuversichtlich nach einem Fachgespräch mit Fachleuten aus dem Umweltministerium.

Mit dem von Professor Hans-Joachim Koch, Mitglied und bis vor kurzem Vorsitzender des Sachverständigenrats für Umweltfragen, und dem Umweltrechtexperten Dr. Moritz Reese, UBA, im Auftrag des VKS im VKU sowie fünf seiner Mitgliedsunternehmen erstellten Gutachten „Hausmüllentsorgung zwischen kommunaler Trägerschaft und gewerblichen Sammelsystemen. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Stärkung der kommunalen Verantwortung“ liegen nun begründete Regelungsvorschläge für eine Gesetzesänderung des § 13 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes unter besonderer Berücksichtigung europa- und verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte vor.

Anlass für die vom VKS im VKU geforderte umgehende Gesetzesänderung waren die in der ersten Jahreshälfte erfolgten Aktivitäten privater Entsorgungsunternehmen, im Hausmüll enthaltene Wertstoffe dort, wo entsprechende Renditen erwartet wurden, auch ohne kommunalen Auftrag bzw. am kommunalen Sammelsystem vorbei, einzusammeln. Bliebe es bei der hier bestehenden unscharfen rechtlichen Situation, hieße das für die Kommunen mit ihren Betrieben und Unternehmen im Extremfall, lediglich eine Auffang- und Vorhaltefunktion wahrzunehmen. Sie müssten dann jederzeit kurzfristig die Wertstofferfassung wieder aufnehmen, wenn der private Dritte die Entsorgung aufgrund gesunkener Wertstofferlöse einstellt.

Siechau: „Angesichts der milliardenschweren Investitionen, die die Kommunen in den letzten Jahren im Hinblick auf eine nachhaltige Abfallwirtschaft getätigt haben, wäre es eine Schande, sie in eine solche Rolle zu drängen, bei der die Gebührenzahler wieder das Nachsehen haben. Ganz abgesehen davon, haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, dass die ehrgeizigen europäischen Recyclingziele sicherlich nicht dadurch erreichbar sind, allein auf die Kräfte des Marktes zu setzen. Denn bei den derzeit stark gesunkenen Wertstofferlösen steigen plötzlich wieder die Mengen in den kommunalen Sammelsystemen – gewerbliche Sammlungen werden offensichtlich bereits teilweise wieder eingestellt“, so Siechau.

Dies beweise einmal mehr, dass der Anspruch der Bürger auf zuverlässige Entsorgungsleistungen nur erfüllbar ist, wenn die öffentlichen Entsorgungsträger ihre Aufgaben wirksam, funktional und effizient durchführen können. Ohne Frage sollten dabei auch zukünftig private Entsorger im Auftrag der Kommunen mit eingebunden werden, unterstrich Siechau.  

Für die Praktikabilität der geforderten Gesetzesänderungen spricht auch deren Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Der den Mitgliedstaaten zugestandene Spielraum zur Erhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge wird hier sinnvoll genutzt, um das vorhandene hohe Entsorgungsniveau in Deutschland auch weiterhin zu erhalten.  

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