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2. Spitzentreffen zum Kommunalen Finanzausgleich

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Die Thüringer Landesregierung und die kommunalen Verbände erörterten am 29. Mai 2007 in einem weiteren Spitzengespräch die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ab 2008. Im Mittelpunkt des Treffens in Erfurt standen Gesichtspunkte, die aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände beim Gesetzentwurf der Landesregierung änderungsbedürftig seien.

Die Landesregierung unterstrich hierbei ihre Auffassung, dass der Gesetzentwurf verfassungskonform sei und die Interessen der Städte, Gemeinden und Landkreise angemessen berücksichtige. Immerhin werden für die kommunale Aufgabenerfüllung Finanzmittel in Höhe von 2,644 Milliarden Euro in 2008 und 2,593 Milliarden Euro in 2009 zur Verfügung gestellt. Davon fließen den Kommunen 2,515 Milliarden Euro in 2008 und 2,496 Milliarden Euro in 2009 unmittelbar zu. Den weitaus größten Teil dieser Beträge - in Höhe von 2,064 Milliarden Euro in 2008 und 2,061 Milliarden Euro in 2009 - erhalten die Kommunen als so genannte Mindestausstattung, das heißt unabhängig von der Finanzlage des Landes. Nur der Differenzbetrag unterliegt Veränderungen u. a. je nach der Finanzlage des Landes. Diese Finanzstruktur schafft eine verlässliche und solide Planungssicherheit für die Kommunen.

Die Vertreter der Landesregierung erklärten, dass gleichwohl Modifikationen im Interesse der Kommunen geprüft würden. Das betrifft zum einen die Auswirkungen der neuen Unternehmensreform des Bundes auf die Finanzkraft der Thüringer Kommunen. Zum anderen wird geprüft, ob und in welcher Höhe den Kommunen eine Anpassungshilfe für die Umstellung auf das neue System des KFA gewährt werden kann.

Hintergrund: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dem Landesgesetzgeber aufgegeben, den Thüringer Finanzausgleich ab 2008 neu zu regeln. Danach muss die Finanzausstattung der Kommunen vom Land in einem objektiven, nachvollziehbaren Verfahren ermittelt und transparent dargestellt werden. Die Landesregierung hat deshalb unter Mitwirkung der Thüringer Kommunen eine landesweite Datenerhebung durchgeführt, um den Finanzbedarf der Gemeinden, Städte und Landkreise neu zu ermitteln. Nach einem umfangreichen Auswertungsverfahren und einer 1. Beratung am 17. April 2007 hat das Kabinett am 22. Mai 2007 in 2. Beratung die Rahmenbedingungen für die Neuordnung des KFA zwischen dem Land und seinen Kommunen beschlossen. Noch vor der Sommerpause 2007 soll der Entwurf des neuen ThürFAG dem Landtag zugeleitet werden.

An dem Gespräch in Thüringer Staatskanzlei nahmen teil Ministerpräsident Dieter Althaus, Staatskanzleiminister Gerold Wucherpfennig, Finanzministerin Birgit Diezel, Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser, Bauminister Andreas Trautvetter und Justizminister Harald Schliemann sowie vom Gemeinde- und Städtebund: Präsident Michael Brychcy, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Ralf Rusch und Präsidiumsmitglied Dr. Albrecht Schröter sowie vom Thüringischen Landkreistag: Präsident Rüdiger Dohndorf und Geschäftsführer Thomas Budde.

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